Man könnte seit Ende 2017 sagen, dass es die Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) nicht so mit Terminen hat. Denn es gab bereits diverse Terminverschiebungen, natürlich angefangen bei den geprüften Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2017. Und auch bei den Verhandlungen mit den Gläubigern des Konzerns bzw. der beiden Töchter „SEAG“ und „SFHG“ (welche mit Schulden in Milliardenhöhe belastet sind) gab es durchaus Verlängerungen von Fristen. Insofern passt es ins Bild, dass Steinhoff nun die in den sogenannten „CVAs“ (= „company voluntary arrangements“) genannte Frist vom 29. März 2019 verschieben möchte.
Steinhoff: Ein weiterer Punkt, der im Auge behalten werden sollte
Am liebsten auf den 31. Mai, unter gewissen Umständen auch darüber hinaus. Wie werden die Gläubiger reagieren? Steinhoff könnte gut gepokert haben – denn solange die geprüften Geschäftszahlen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 noch nicht veröffentlicht sind, fehlt den Gläubigern eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Da die Zahlen iM April kommen sollen, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Gläubiger der Terminverlängerung zustimmen werden. Nach dem Motto: Erstmal schauen, wie die Zahlen sind, Terminverschiebung ist in Ordnung. Oder doch nicht? Dieses ist ein weiterer Punkt, der im Hinblick auf die Bewertung der Steinhoff-Aktie im Auge behalten werden sollte.
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