Hinter einer Zweckgesellschaft verbirgt sich in der Regel eine juristische Person, die zu einem bestimmten Zweck gegründet wird. Daher wird eine solche Gesellschaft als Zweckgesellschaft bezeichnet. Ist dieser Zweck letzten Endes erreicht, so kann die betreffende Zweckgesellschaft wieder aufgelöst werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Gesellschaft beizubehalten und entweder anderweitig oder aber zu dem ursprünglichen Zweck weiter zu nutzen. Dabei gibt es auch hier verschiedene Synonyme, die vor allem aus dem englischen Sprachgebrauch stammen und teilweise direkt übernommen wurden. Zu denken wäre hier an die Special Purpose Company (SPC), die Special Purpose Vehicle (SPC) oder die Special Purpose Entity (SPE).
Zweckgesellschaft
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