Mit einem so genannten Zinsschein bezeichnet die Börsensprache einen so genannten Zinscoupon, der auch kurz als Bogen oder als Coupon bezeichnet wird, wobei alle vier Begriffe gleichbedeutend sind und als Synonyme genutzt werden können. Konkret versteht man unter einem solchen Zinsschein einen Schein, der zur Auszahlung des Zinsbetrages eines festverzinslichen Wertpapiers bei der betreffenden zuständigen Bank eingereicht wird. Nach Einreichung des betreffenden Coupons wird dann der jeweils im Voraus vereinbarte feste Zinsbetrag direkt ausgezahlt. Der Coupon oder die Einreichung haben somit selbst keinen Einfluss auf den Betrag des Zinses.
Zinsschein
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