Steuern auf Aktien

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Das Thema Steuern und Aktien oder eben Steuern auf Aktien ist ein Thema, das für viele Anleger ein mehr oder weniger heißes Eisen ist, um das aber grundsätzlich kein Anleger herum kommt, denn immerhin sind in Deutschland Einkünfte aus Kapitalbeträgen in erheblichem Umfang steuerpflichtig. Wer also keine Möglichkeit hat, diese Steuerpflicht – wie auch immer – zu umgehen, wird sich der Pflicht zur Entrichtung von Steuern Aktien bzw. von Steuern auf Aktien beugen müssen.

Dabei sollte weiterhin berücksichtigt werden, dass ein seriöser Onlinebroker in der Regel – im Gegensatz zu einer klassisch geführten Bank – nicht zur steuerlichen Voranmeldung – in welcher Form auch immer – bei der Finanzbehörde verpflichtet ist und diese auch nicht durchführen wird, denn hier greift eigentlich das Bankgeheimnis. Für die Versteuerung seiner Einkünfte hat jeder Anleger selbst zu sorgen, wobei auch diese Tatsache mit Hilfe eines versierten Steuerberaters natürlich in den Griff zu bekommen ist.

Sollte es sich bei den betreffenden Aktiengeschäften um Investitionen in größerem Umfang handeln oder die Gewinne einen Betrag erreichen, der einem Unternehmen zugerechnet werden kann, so empfiehlt sich auch die Gründung eines entsprechenden Unternehmens unter Betreuung eines fachlich versierten Unternehmensberaters, wobei der Firmensitz dann natürlich nicht unbedingt in Deutschland angesiedelt werden muss. Aber auch diese Entscheidung muss jeder Anleger entweder alleine oder gemeinsam mit seinen Beratern und Rechtsanwälten treffen.

Unbedingt eine individuelle Beratung in Bezug auf Steuern Aktien vereinbaren

Somit empfiehlt es sich für jeden Anleger eine individuelle Beratung mit seinem Rechtsanwalt und bzw. oder einem versierten und vor allem seriös arbeitenden Steuerberater unbedingt wahrzunehmen, bevor die erste Steuererklärung fällig wird. Oftmals kann gerade bei kleineren Anlageerfolgen die eine oder andere Möglichkeit gefunden werden, um die erhebliche Steuerbelastung zu mindern oder vollständig zu umgehen.

Hier kann der Anleger auch durchaus das eigene Risiko in Bezug auf hohe Steuerzahlungen mindern, denn oftmals lassen sich weitaus mehr Posten aus dem eigenen Lebens- oder Geschäftsalltag steuermindernd verwenden als man als fachlicher Laie annehmen würde. Darüber hinaus kann auch eine Verschiebung der Steuerzahlungstermine die eine oder andere Erleichterung nach sich ziehen. Wichtig ist es aber immer, dass sich alle Maßnahmen im gesetzlich erlaubten Rahmen abspielen, um nicht plötzlich mit den Folgen einer Steuerstraftat konfrontiert zu sein.

Um etwas aus dem Nähkästchen zu plaudern, sollte angemerkt werden, dass die Errichtung und Unterhaltung von Zweit-, Dritt-, und sonstigen Nebenwohnsitzen weder illegal noch strafbar ist, wobei natürlich auch eine Verlegung des Lebensmittelpunktes und damit des Steuersitzes in Frage kommen kann, wenn anhaltend hohe Gewinne dies ermöglichen. Das gleiche gilt für die Führung von Konten außerhalb des deutschen Staatsgebietes, denn jeder Bürger der EU kann sich seine Bank innerhalb der EU frei wählen. Dies muss also keine Bank innerhalb Deutschlands sein, selbst dann nicht, wenn der Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland verbleibt. Hier sollte aber eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der auf Europarecht spezialisiert ist, denn eine solche Option kann vielfältig genutzt werden, zumal aus dem benachbarten EU-Ausland oder benachbarten Drittstaaten in der Regel keine Vermögens- und Steuerinformationen nach Deutschland erfolgen, sofern diese nicht absolut hieb- und stichfest in ihrer Relevanz begründet werden können oder eine Straftat erfolgt ist, die auch im Sitzland der Bank mit einer Gefängnisstrafe belastet ist.

Ob und in welchem Umfang dies so ist, wäre mit der dortigen Bank und bzw. oder Finanzbehörde zu klären, wobei sich aber zuerst die Rücksprache mit der Bank empfiehlt, die dann alles Weitere veranlassen wird, um die Daten und Identitäten der betreffenden Klienten zu schützen. Ein Widerspruch bezüglich der Datenherausgabe kann also durchaus erfolgen und wird in der Regel von der Bank und oftmals sogar von der Steuerbehörde auch respektiert.

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