Die Optionsprämie wird auch als so genanntes prozentuales Aufgeld, als Optionsscheinpreis oder kurz und bündig als Prämie bezeichnet, wobei alle Begriffe den gleichen Sachverhalt bezeichnen und somit als Synonyme verwendet werden können.
Dabei handelt es sich bei eben dieser Prämie um eine Prämie, die dem Stillhalter der Option vom Käufer der Option zu zahlen ist, um ein Optionsrecht ausüben zu können. Dabei ist die Höhe der Prämie vertraglich festgelegt und wird nach verschiedenen Kriterien bestimmt, auf die der Anleger oder Käufer keinen oder nur sehr geringen Einfluss hat.