Liebe Leser,
einmal im Jahr ist es für alle Aktionäre einer Aktiengesellschaft so weit: Es wird zu Hauptversammlung geladen. Auf dieser Hauptversammlung treffen die Anteilseigner gemeinsam Entscheidungen und begutachten die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Jede Aktie – mit der Ausnahme von Vorzugsaktien – berechtigt dazu, eine Stimme abzugeben, je mehr Aktien jemand besitzt, desto größer ist also sein Einfluss auf das Unternehmen. Ein Aktionär kann sich aber auch durch seine Bank, eine Person seines Vertrauens oder durch eine Aktionärsschutzvereinigung vertreten lassen.
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