Kreditkündigung durch die Bank – wann ist das möglich?

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Sicher hat jeder Verbraucher schon einmal einen Kredit aufgenommen. In der Regel klappt die Rückzahlung problemlos und zwischen Bank und Kunde gibt es keine größeren Probleme. Das kann sich aber ändern, wenn die Bank den Kredit plötzlich kündigt. Denn dieses Recht zur Sonderkündigung steht den Banken unter bestimmten Voraussetzungen zu. Grundsätzlich sind Banken dazu verpflichtet, ihre Kreditnehmer vor der Vergabe eines Darlehens zu überprüfen. Bonität und aktuelle Vermögensverhältnisse sind dabei zu berücksichtigen. Doch diese können sich ändern.

Tilgung in Gefahr – das kann passieren

So kann es bei vielen Krediten passieren, dass die Tilgung nicht mehr erbracht werden kann. Erkennt die Bank das Problem, darf sie außerordentlich kündigen. Dieses Recht räumt ihr § 490 Abs. 1 BGB ein. Ein mögliches Anzeichen für die Gefahr des Tilgungsausfalls können veränderte Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers sein, aber genauso die Veränderung der Wertbeständigkeit der hinterlegten Sicherheiten. Würde also der Kredit auch dann nicht getilgt werden können, wenn die Sicherheiten, wie Immobilien, verwertet werden, dann ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

Bei Verbraucherkrediten sind genauere Vorgaben zu berücksichtigen. Hier kann eine Kündigung seitens der Bank erfolgen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Dabei müssen mindestens zwei volle Raten nicht gezahlt worden sein. Auch kann eine Kündigung erfolgen, wenn zehn Prozent des Darlehensnennbetrages ausstehen, bei Verträgen mit mehr als drei Jahren Laufzeit sogar nur fünf Prozent. Für die Kündigung muss zudem eine Zahlungsfrist gesetzt worden sein, die mindestens zwei Wochen betrug und nicht gefruchtet hat. In diesem Schreiben muss die komplette Restschuld berechnet werden und es muss angedroht werden, dass die gesamte Summe bei Nichtzahlung sofort fällig wird.

Kündigung kann unwirksam sein

Mit diesen Einschränkungen, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, soll der Schutz der Verbraucher gestärkt werden. Kommt es zu Mängeln bei der Fristsetzung, kann dies zum Ausschluss der Kündigung des Darlehens führen, ebenso zu deren Unwirksamkeit. Zudem darf die Kündigung des Kredits seitens der Bank nur innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Fristsetzung erfolgen.

Sofern der Kreditnehmer den offenen Betrag begleicht, kann der Kredit normal weiter laufen. Sollte er eine Zahlung leisten, die die offenen Raten lediglich unter die zehn- bzw. fünf-Prozent-Grenze drückt, ist die Bank auch weiterhin zur Kündigung berechtigt.

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