Der Begriff der Grundschuld ist an sich kein börsen- oder finanztechnischer Begriff, sondern hat seinen Ursprung in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Dabei bezeichnet die Grundschuld eine dingliche Belastung eines Grundstücks, wobei eine bestimmte geldwerte Summe an den Gläubiger der Grundschuld – den so genannten Grundschuldgläubiger – zu zahlen ist. Hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung ist die Grundschuld im § 1191 BGB geregelt. Grundsätzlich ist die Grundschuld aber eine abstrakte Größe, wobei sie nicht vom Bestand oder Nicht-Bestand einer Forderung abhängig ist, wie man das beispielsweise von der Hypothek her kennt. Die Rentenschuld wäre zum Beispiel eine Unterart einer solchen Grundschuld.
Grundschuld
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