Passivseite

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Unter der Passivseite versteht man die Seite einer Bilanz, auf der das so genannte Fremdkapital verbucht wird. Das Gegenteil der Passivseite wäre die Aktivseite. Die Posten, welche auf der Passivseite verbucht werden, werden auch als Passiva oder im Plural als Passivum bezeichnet. Weiterhin handelt es sich dabei um die rechte Seite einer Bilanz. Zu dem lässt die Passivseite der Bilanz jederzeit erkennen, wie bzw. aus welchen Quellen die Vermögenswerte eines Unternehmens finanziert wurden. Zu berücksichtigen ist hier weiterhin, ob die Posten der Passivseite einem Pasivierungsverbot, einem Passivierungswahlrecht oder einer so genannten Passivierungspflicht unterliegen.

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