Das ist eine Frage, die aufgrund zahlreicher Diskussionen immer wieder gestellt wird. Bevor diese Frage zu beantworten versucht wird, ist es zunächst wichtig zu klären, worum es sich bei der Pendlerpauschale überhaupt handelt, um sich auch selber ein positives oder negatives Bild zu schaffen und die Kritiker und Befürworter verstehen zu können.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, offiziell als Entfernungspauschale bezeichnet, kann sowohl von Selbstständigen als auch von Arbeitnehmern genutzt werden, um die tägliche Fahrt zur Arbeit steuermindernd wirken zu lassen. Dabei ist es nicht relevant, ob die Strecke mit dem Auto, dem Zug, dem Bus oder der Bahn zurückgelegt wird. Ausgeschlossen sind lediglich die Fahrten mit einem Taxi oder das Benutzen eines Flugzeugs. Steuermindernd wirkt die Pendlerpauschale, indem der berechnete Betrag für die fahrt zur Arbeit das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Höhe der zu zahlenden Steuer reduziert.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Die Pendlerpauschale heißt pauschale, weil sie nicht die tatsächlich entstandenen Kosten widerspiegelt, sondern einen bestimmten Pauschalbetrag darstellt, um einen in der Steuererklärung ansetzbaren Wert berechnen zu können. Dieser Wert liegt bei 0,30 Euro pro Kilometer. Um nun den eigenen in der Einkommensteuererklärung einzutragenden Wert zu ermitteln, muss man zunächst einmal berechnen, wie viele Tage im Jahr man zur Arbeit fährt bzw. gefahren ist. Hier müssen dann natürlich urlaubs- und Krankheitstage abgezogen und natürlich auch darauf geachtet werden, dass man keine freien Tage wie Wochenenden oder Feiertage mitzählt. Im Schnitt liegen die Tage bei einer 5 Tage Woche zwischen 220 und 230 Tagen und bei einer 6 Tage Woche bei um die 270 Fahrten. Die einfache Kilometerzahl zur Arbeit, also ohne Rückfahrt, wird mit der Pauschalen von 30 Cent multipliziert und anschließend auch mit der Anzahl der ermittelten Arbeitstage. Das Ergebnis bildet die persönliche Pendlerpauschale und wird komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wie viel kann über die Pendlerpauschale abgerechnet werden?
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass an jedem Tag ausschließlich eine Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeit berechnet werden darf, also nicht die Hin- und Rückfahrt. Zum anderen gilt grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Hier kann man aber eine Ausnahme beantragen, wenn man darlegen kann, dass eine längere Strecke überwiegend günstiger ist und die Arbeit auf dem Weg besser und schneller erreicht werden kann. Die ermittelten Kilometer kann man anhand der oben beschriebenen Vorgehensweise in die Pendlerpauschale umrechnen. Diese darf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro jährlich erreichen, auch dann, wenn man bei einer Fahrgemeinschaft lediglich mitfährt. Die Ausnahme bildet das eigene Fahrzeug. Nutzt man dieses für den Weg zur Arbeit, können die gefahrenen Kilometer ohne Begrenzung steuerlich geltend gemacht werden.
Trotz vieler Kritikpunkte bleibt die Pendlerpauschale 2019 erhalten
Die hohen Schadstoffwerte in den Städten, ein zunehmendes und schon lange viel zu hohes Verkehrsaufkommen und die damit auch steigende Belastung für Mensch und Natur wecken viele Kritiker, die hoffen, dass ein Ende der Pendlerpauschale mehr Leute dazu bringen würde, auf die Fahrt mit dem PKW zu verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Hier wird aber oft vergessen, dass nicht immer uneingeschränkt die Wahl besteht zwischen den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem eigenen PKW. Gerade wenn man selber im ländlichen Raum wohnt und Richtung Stadt zur Arbeit muss, oder wenn man einen Arbeitsplatz hat, der nicht mitten in der gut angebundenen Stadt liegt, sondern eher außerhalb, kann auf das eigene Fahrzeug oft kaum verzichtet werden. Das Ziel der Regierungen ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, sodass der ländliche Raum nicht vernachlässigt werden darf, während der Ballungsraum die Aufmerksamkeit genießt. Daher steht die Pendlerpauschale als wichtige Unterstützung der auf das Auto angewiesenen Personen nicht zur Debatte. Den Umstieg vom eigenen Auto auf öffentliche Verkehrsmittel kann man nicht durch das Streichen von finanziellen Mitteln erzielen, sondern lediglich dadurch, dass das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel grundsätzlich verbessert und auch günstiger gestaltet wird.