Wirecard: Sieht man sich vor Gericht?

Kurz bevor die Financial Times mit ihrer kritischen Berichterstattung zu Wirecard begann, hatte sich die Zahl der Leerverkäufer, die auf fallende Kurse setzten, deutlich erhöht. Die Finanzaufsicht Bafin nahm dies und die folgenden Kursstürze der Aktie zum Anlass, am Montag ein Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien bis mindestens zum 18. April zu verhängen. Die Behörde hat dieses Vorgehen mittlerweile mehrfach verteidigt. Doch möglicherweise müssen dies Vertreter der Bafin in Kürze auch noch vor Gericht tun.

Auch ein Hedgefonds erwog eine Klage

Ein Privatanleger habe vor dem Landgericht Köln Widerspruch gegen das Leerverkaufsverbot der Börsenaufsicht Bafin erhoben, meldet das Handelsblatt. Ein Sprecher des Gerichts habe den Eingang des Antrags bestätigt. Auch der britische Hedgefonds Odey Asset Management, der zu diesem Zeitpunkt laut Handelsblatt eine der größten Leerverkaufspositionen für Wirecard-Aktien am Markt hielt, habe in einer ersten Reaktion eine Klage gegen das Verbot erwogen, heißt es. Denn in der Tat kam der Schritt der Bafin für Kleinanleger und Großinvestoren gleichermaßen überraschend. Noch nie hatte die Behörde zu diesem drastischen Mittel gegriffen, das im Zuge der Finanzkrise eingeführt worden war.

Landgericht prüft erst einmal die Zuständigkeit

Beim Kläger gegen das Verbot handelt es sich laut Handelsblatt um einen 27-jährigen Privatinvestor aus Köln. Dieser begründet sein Vorgehen gegenüber dem Wirtschaftsblatt mit dem fehlenden Sofortvollzug, der in der Allgemeinverfügung der Bafin nicht angeordnet war.  „Dieser hätte sehr ordentlich begründet werden müssen“, zitiert der Bericht den Privatinvestor. Die Bafin wollte den Fall auf Nachfrage der Zeitung nicht kommentieren. Ob die Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, steht zudem in den Sternen. Offenbar prüft das Landgericht derzeit, ob es überhaupt zuständig ist.

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