Die Nachricht der Woche bezüglich Wirecard war zweifellos die weitgehende Entlastung des Unternehmens durch die Kanzlei Rajah & Tann. Nach der Untersuchung der angeblichen Bilanztricksereien in Singapur, die Wirecard in einer Artikelreihe der Financial Times vorgeworfen wurden, ergaben sich laut Mitteilung „keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim nach dem Recht von Singapur“. Ungeachtet dessen, dass sich einzelne Mitarbeiter vor Ort möglicherweise dennoch ein Fehlverhalten vorwerfen lassen müssen, fährt die Konzernspitze nun offenbar dennoch schwere Geschütze auf.
Forderung: „Entschädigung der Aktionäre“
Wirecard habe nach eigenen Angaben Klage gegen die britische Zeitung eingereicht, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Ziel sind demnach „die Unterlassung der Berichterstattung sowie eine Entschädigung der Aktionäre“. Dies habe der Zahlungsdienstleister am Donnerstag der FAZ gegenüber erklärt. Die Klage richtet sich demnach sowohl gegen die Zeitung als auch gegen den Reporter, der die betreffenden Artikel hauptsächlich verfasst hat. Das Landgericht München hat laut des Berichts den Eingang der Klage bislang nicht bestätigt. Auch die Financial Times nahm auf eine Anfrage der Zeitung zunächst nicht Stellung.
War es zu Kursmanipulationen gekommen?
Infolge der Berichterstattung durch die englische Wirtschaftszeitung ab Ende Januar war der Kurs der Wirecard-Aktie mehrfach massiv eingebrochen. Die Münchner Staatsanwaltschaft und die Finanzaufsicht Bafin prüfen seit einigen Wochen, ob es diesbezüglich zu illegalen Kursmanipulationen durch Spekulanten gekommen ist. Mitte Februar bereits berichtete die FAZ, dass der Staatsanwaltschaft München I die Aussage eines Leerverkäufers vorliege, der zugegeben habe, „vorab darüber informiert worden zu sein, wann die Financial Times in ihrer Onlineausgabe über Wirecard berichten würde“.
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