Die Börsenaufsicht Bafin reagiert auf die Börsenturbulenzen bei Wirecard und hat am Montag zu einem ebenso ungewöhnlichen wie drastischen Mittel gegriffen: Seit sechs Uhr früh sind Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien des Zahlungsdienstleisters für mindestens zwei Monate untersagt. Der Schritt ist bislang einzigartig bei einem Dax-Wert, die Aktie sprang im frühen Handel um mehr als zwölf Prozent nach oben. Dabei hatte es zum Wochenende zunächst durchaus weitere Negativschlagzeilen um Wirecard gegeben.
Auch Anwälte in Deutschland mandatiert?
Laut einer DGAP-Mitteilung vom 15.02. hatte Großaktionär Blackrock bereits am 7. Februar – unmittelbar nach dem zweiten Bericht der Financial Times – seine direkte Beteiligung an Wirecard von knapp sechs Prozent deutlich auf 4,22 Prozent reduziert. Am 8. Februar folgte demnach eine weitere Reduzierung auf nur noch 3,22 Prozent. Zudem berichtete Börse online, dass mittlerweile nicht mehr nur amerikanische Kanzleien erste Sammelklagen in den USA gegen Wirecard wegen angeblicher Verstöße gegen das Wertpapiergesetz vorbereiteten. „Institutionelle Investoren haben auch in Deutschland Anwaltskanzleien für mögliche Klagen gegen den Zahlungsabwickler mandatiert“, hieß es am Sonntag.
Bafin: „Bedrohung für das Marktvertrauen“
Ob es aber jemals zu einer Anklage gegen Wirecard kommen wird, ist fraglich. Der aktuelle Schritt der Bafin lässt vielmehr auf einen Verdacht unzulässiger Aktivitäten an den Börsen schließen. Bis Ende Dezember sei der Verlauf der ungedeckten Leerverkäufe bei Wirecard unverdächtig gewesen, berichtet das Handelsblatt. Dann aber seien Zahl und Volumina deutlich nach oben gegangen. Ab der letzten Januarwoche, unmittelbar vor der ersten Veröffentlichung der FT, zogen sie demnach kräftig an. All diese Aktivitäten stellten eine „ernstzunehmende Bedrohung für das Marktvertrauen in Deutschland“ dar, hieß es dazu von der Bafin am Montag. Man habe zuletzt massive Unsicherheiten an den Finanzmärkten festgestellt. Ihr Vorgehen sei zudem eng abgestimmt mit der europäischen Börsenaufsicht ESMA.
Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft München I nun gegen den Journalisten Dan McCrum von der „Financial Times“, wie die „FAZ“ am Montag berichtete. McCrum hatte die Artikel verfasst, die zuletzt die Börsenturbulenzen um Wirecard ausgelöst hatten. Der Journalist veröffentlichte aber bereits seit 2015 Artikel, in denen er sich wiederholt kritisch mit dem Unternehmen auseinandergesetzt hat. Die aktuellen Ermittlungen sind im übrigen auf eine Strafanzeige eines Anlegers zurückzuführen, wie die Staatsanwaltschaft betont, und wohl nicht auf konkrete Verdachtsmomente, die sich aus der bisherigen Untersuchung ergeben haben. Die Münchener Ermittlungsbehörde geht nämlich zeitgleich der Frage nach, ob bei den Leerverkäufen der Wirecard-Aktie alles mit rechten Dingen zuging. Die Aussage eines Zeugen hatte daran erhebliche Zweifel aufkommen lassen, wie letzte Woche bekannt wurde.
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