Nachdem Wirecard eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse durch „Rajah & Tann Singapore LLP (R&T)“ veröffentlicht hatte, war der Kurs der Aktie bekanntlich explodiert. Allerdings notiert die Wirecard Aktie immer noch signifikant unter dem Niveau, das sie vor den bekannten negativen Medien-Berichten hatte, welche einen Kurseinbruch ausgelöst hatten. Doch eine Frage bleibt: Wieso veröffentlicht Wirecard nicht den kompletten Bericht des Untersuchungsergebnisses? Es wurde bekanntlich nur eine Zusammenfassung veröffentlicht – und es ließe sich argumentieren, dass Wirecard im Zeichen von Transparenz alles veröffentlichen sollte.
Wirecard: „Nach dem Recht von Singapur“?
Dann noch eine Überlegung zum Wirecard „Statement“ vom 26. März. Da hieß es, dass sich aus den Untersuchungen „keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim nach dem Recht von Singapur ergeben“. Das klingt gut – doch die Formulierung „nach dem Recht von Singapur“ lässt aufhorchen. Also gemäß Singapur-Recht soll es keine strafrechtliche Verantwortung geben – aber vielleicht gemäß dem Recht eines anderen Staates? Hier wäre eine klarere Formulierung wünschenswert gewesen. Es ist natürlich möglich, dass Wirecard im Rahmen der für den 25. April angekündigten Bilanzpressekonferenz Dinge klarstellen wird.
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