Die Immobiliengesellschaft Warteck Invest will sich finanziell mehr Bewegungsfreiheit sichern. Auf der Generalversammlung am 21. Mai 2025 steht die Schaffung eines neuen Kapitalbandes zur Abstimmung. Damit könnte der Verwaltungsrat das Aktienkapital künftig innerhalb eines gesetzten Rahmens flexibel erhöhen – vergleichbar mit dem genehmigten Kapital in Deutschland.
Geplant ist eine Obergrenze von 4,64 Millionen Franken. Bis zum 20. Mai 2030 könnte das Unternehmen dann durch die Ausgabe von bis zu 154’687 voll einbezahlten Namenaktien à 10 Franken neues Kapital aufnehmen.
Finanzieller Spielraum für neue Projekte und Akquisitionen
Warteck Invest reagiert damit auf die vollständige Ausschöpfung des bisherigen Kapitalbands bei der Kapitalerhöhung im Juni 2024. Das neue Instrument soll es ermöglichen, schneller auf Investitionsmöglichkeiten zu reagieren – etwa beim Ausbau der Projektpipeline oder bei künftigen Zukäufen.
Strategischer Weitblick trifft auf regulatorische Flexibilität
Bereits im März hatte das Management angekündigt, geplante Immobilienentwicklungen zügig voranzutreiben. Ein genehmigter Kapitalrahmen – wie er im Schweizer Recht als Kapitalband bezeichnet wird – schafft die nötige Flexibilität, ohne bei jeder Kapitalmaßnahme erneut eine Generalversammlung einberufen zu müssen.
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