Varta-Aktie: Falsch!

Varta steht kurz vor dem De-Listing: Verbraucherschützer reichen Beschwerde beim Verfassungsgericht ein, während Aktionäre um ihre Rechte bei der Kapitalherabsetzung bangen.

Auf einen Blick:
  • Verbraucherschützer klagen gegen Börsenrückzug
  • Kapitalschnitt auf null geplant
  • Altaktionäre hoffen auf Bezugsrechte
  • Gerichtsverhandlung bestimmt Kursentwicklung

Die Aktien des Batterieherstellers Varta verzeichneten am Donnerstag einen leichten Kursanstieg auf 0,92 Euro. Diese Entwicklung erscheint jedoch angesichts der bevorstehenden Ereignisse als wenig bedeutsam, da das Unternehmen aus Ellwangen kurz vor einem De-Listing steht.

Rechtliche Auseinandersetzung um Börsenrückzug

Verbraucherschützer haben gegen die geplante Börsenentnahme Beschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Sie betrachten das Vorgehen des Unternehmens als verfassungsrechtlich bedenklich, da es die Rechte der Aktionäre erheblich einschränkt.

Kapitalschnitt und seine Folgen

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Der geplante Schritt des Unternehmens hat weitreichende Konsequenzen für die bestehenden Aktionäre. Mit der Herabsetzung des Grundkapitals auf null verlieren die bisherigen Aktien faktisch ihren Wert. Die noch stattfindenden Handelsaktivitäten an der Börse spiegeln die Hoffnungen einiger Investoren wider, die das De-Listing als unrechtmäßigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte betrachten.

Mögliche Szenarien für Altaktionäre

Sollten die Verbraucherschützer mit ihrer Klage Erfolg haben, könnte dies den Altaktionären zumindest Bezugsrechte für neue Varta-Aktien sichern. Diese Rechte dürften zwar nur einen begrenzten Wert aufweisen, würden aber immerhin eine gewisse Kompensation darstellen.

Marktperspektiven

Klassische Trendanalysen haben für die Varta-Aktie aktuell keine Relevanz mehr. Die Kursbewegungen werden ausschließlich von der anhängigen Gerichtsverhandlung und deren möglichen Ausgang bestimmt. Eine Rückkehr zum regulären Börsenhandel erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich.

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