US-Bundesstaaten machen es vor: Gold und Silber als konkurrierende Zahlungsmittel zum US-Dollar

►Einige US-Bundesstaaten haben die Umsatz- und Kapitalertragssteuer auf Edelmetalle abgeschafft, sie steuerlich dem US-Dollar gleichgestellt. Damit sind insbesondere Gold und Silber zu echten Konkurrenten für den Greenback geworden. Hinter den Gesetzesänderungen verbirgt sich ein politische Bestreben: die Monopolstellung der US-Zentralbank bezie- hungsweise des US-Dollar aufzuheben.

Im US-Bundesstaat Wyoming hat es Anfang des Jahres eine bedeutende Geset- zesänderung gegeben: Im März 2018 wurde der „Wyoming Legal Tender Act“ verabschiedet („House Bill 103“). Danach sind Gold- und Silbermünzen, die von der US-Regierung oder von einer Regierung im Ausland begeben wurden, als ge- setzliches Zahlungsmittel anerkannt. Es gibt allerdings ausdrücklich keinen An- nahmezwang für Gold und Silber, wie es beim gesetzlichen Zahlungsmittel US- Dollar der Fall ist. (Vermutlich will der Bundesstaat Wyoming aus praktischen Er- wägungen (derzeit noch) nicht, dass die Steuern in physischem Gold und Silber bezahlt werden können). Nicht weniger bedeutsam ist, dass Gold und Silber jetzt steuerlich dem US-Dollar gleichgestellt sind: Gold und Silber unterliegen nicht mehr der Umsatzsteuer und Gewinne oder Verluste aus Transaktionen, die mit Gold und Silber abgewickelt werden, sind nicht mehr der Kapitalertragssteuer un- terworfen. Die neue Gesetzgebung hat damit Gold und Silber in Wyoming zu echten alternativen Zahlungsmitteln zum US-Dollar gemacht.

Aber nicht nur in Wyoming hat es Gesetzesänderungen gegeben, die die Ver- wendung von Edelmetallen zu Geldzwecken begünstigen, sondern auch in einer Reihe anderer US-Bundesstaaten. Bereits im März 2017 wurde in Arizona die Gesetzgebung geändert („HB 2014“): Auch Arizona hat Edelmetalle – und zwar soweit sie von der von der US-Verfassung oder dem US-Kongress autorisiert sind, also von der US-Münze („US-Mint“) ausgegeben werden – als gesetzliche Zahlungsmittel neben dem US-Dollar anerkannt.1 Zudem sind die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium von der Mehrwertbesteuerung ausgenommen. Und sie unterliegen auch nicht mehr der Kapitalertragssteuer. Es macht steuer- lich für die Vertragsparteien folglich keinen Unterschied mehr, ob sie Transaktio- nen in US-Dollar oder in Gold-, Silber-, Platin- oder Palladiummünzen abwickeln. Die Annahme von Edelmetallen für schuldbefreiende Zahlungen in Arizona ist, wie in Wyoming auch, freiwillig.

Im US-Bundestaat Utah wurden bereits im März 2011 Gold und Silber als gesetz- liche Zahlungsmittel akzeptiert („Legal Tender Act of 2011“) und zwar in Form von Gold- und Silbermünzen, die von der US-Münze begeben werden. Auch hier gilt: Gold- und Silbermünzen sind von der Umsatz- und Kapitalertragssteuer ausgenommen, und es wird auch hier niemand verpflichtet, Gold- und Silber- münzen als schuldbefreiendes Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Im größten US-Bundesstaat Texas wurden im Jahr 2013 Edelmetalle von der Um- satzsteuer befreit (in Texas gibt es keine bundesstaatliche Einkommenssteuer, so dass es auch keine Kapitalertragssteuer auf Edelmetalle gibt). Zudem wurde am 6. Juni 2018 der „Texas Bullion Depository“ eröffnet („Texas Bullion Deposi- tory“). Dabei handelt es sich um eine vom Staat Texas geführte Lagerstätte für Edelmetalle. US-Bürger können ein Konto eröffnen und ihr Edelmetall persönlich einliefern oder es per Post zusenden. Die Kosten einer Einlagerung betragen der- zeit zum Beispiel 0,5 Prozent für Edelmetallwerte bis zu 2.499.999,99 US-Dollar (eine Edelmetalldeposite in Höhe von 100.000 US-Dollar kostet also 500 US- Dollar pro Jahr). Das Texas Bullion Depository hat durchaus das Potential, später- folgend als „Bank“ zu agieren – und zwar indem es die Edelmetalle ihrer Kun- den nicht nur einlagert und bewacht, sondern die Edelmetalle auch für Zah- lungszwecke nutzbar macht.

Die bisher aufgeführten Beispiele zeigen, dass etwas in Bewegung gekommen zu sein scheint in Amerika, dass es hier nicht nur Worte, sondern auch handfeste Taten gibt, um Edelmetalle, insbesondere Gold und Silber, als Alternative zum US-Dollar zu etablieren beziehungsweise deren Renaissance als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu befördern. Die US-Bundesstaaten gehen dabei al- lerdings unterschiedliche Wege: über die Abschaffung der Umsatz- und Kapital- gewinnsteuer auf Edelmetalltransaktionen bis hin zur Anerkennung der Edelme- talle als gesetzliches Zahlungsmittel – wobei sie, im Gegensatz zum US-Dollar, bisher durchweg auf freiwilliger Basis, nicht per Zwang akzeptiert werden sollen.

Das Bestreben, die Besteuerung von Edelmetallen auch auf US-Bundesebene zu beenden, hat nun auch Washington D. C. erreicht: Am 7. September 2018 legte der US-Kongressabgeordnete Alex Mooney (ein Republikaner aus West Virginia) einen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Monetary Metals Tax Neutrality Act“ vor, durch den alle Bundessteuern auf Edelmetalle abgeschafft werden sollen; Umsatz- und Kapitalertragssteuer sollen für sie nicht mehr steuerlich relevant sein. Bislang ordnet die US-Steuerbehörde („Internal Revenue Service“, kurz IRS) Edelmetalle als „Sammlerstücke“ (als „Collectibles“) ein und unterwirft sie (ge- nauso wie zum Beispiel Kunst und Baseball-Karten) einer Kapitalgewinnsteuer von 28 Prozent. Der „Monetary Metals Tax Neutrality Act“ sieht zudem vor, nicht nur Edelmetalle, die von der US-Münze ausgegeben werden, sondern („refined“) Gold- und Silbermünzen, Gold- und Silberbarren und Gold- und Silber-„Ingots“ von jedweder Besteuerung auszunehmen. Bestrebungen, Gold und Silber zum gesetzlichen Zahlungsmittel zu machen, sieht der Gesetzesvor- schlag allerdings nicht vor.

DIE POLITISCHE MOTIVATION

Was steckt hinter dem Bestreben in den US-Bundesstaaten, Edelmetalle, vor al- lem Gold und Silber, als Zahlungsmittel „marktfähiger“ zu machen beziehungs- weise wiederzubeleben? Zwei Faktoren sind hervorzuheben. Erstens: Die Edelme- talle Gold und Silber repräsentieren den „ursprünglichen“ US-Dollar: Im Münzge- setz von 1792 („Coinage Act“) wurde der US-Dollar in Gold- und Silber- Feingewicht definiert (im Münzgesetz von 1873 wurde der US-Dollar dann nur noch in Gold definiert, das Silber wurde demonetisiert). Und bis Anfang der 1970er Jahre bestand (zumindest formal) noch eine Golddeckung des Green- back, die die US-Administration unter Präsident Richard Nixon (1913 – 1994) quasi per Handstreich aufhob. So gesehen gibt es also eine ganz „natürliche“, traditionelle Verbindung zwischen dem US-Dollar und Gold und Silber.

Zweitens: Die Geldpolitik, mit der die US-Zentralbank (Fed) auf die Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 reagiert hat – und mit der sie vor allem auch ihre schützende Hand über das „Washington-Establishment“ und „Wall Street“ ge- halten – hat, führte zu großer Kritik in der Bevölkerung. Viele Amerikaner hat das die Augen geöffnet: Sie haben gesehen, dass etwas nicht stimmt: mit welcher Beliebigkeit die US-Dollar-Geldmenge von der Fed in kurzer Zeit drastisch erhöht werden kann, und dass das nicht nur eine preistreibende Wirkung, sondern vor allem auch eine Umverteilung „von unten nach oben“ nach sich zieht.

In Amerika ist die Kritik am Zentralbanksystem schon seit geraumer Zeit im Gange, ist weitaus kraftvoller und viel inhaltsstärker als zum Beispiel in Europa. Der ehemalige Kongressabgeordnete Dr. Ron Paul hat sich hier besonders ver- dient gemacht: Seit vielen Jahren klärt er unermüdlich die US-Öffentlichkeit über die Probleme auf, die die US-Zentralbank verursacht. Dazu zählen: Inflation – und die damit verbundene Entwertung der Ersparnisse –, Verteilungsungerechtigkeit, Spekulationsblasen, Wirtschaftsstörungen (Kapitalfehlallokationen), Konjunktur- schwankungen („Boom-und-Bust“) und die wachsende Verschuldung von priva- ten Haushalten, Unternehmen und staatlichen Stellen. Ein Ziel der Zentralbankkri- tiker ist es, Gold und Silber als Geld wieder zu (re-)etablieren.

DAS ENDE DER STEUERLICHEN BENACHTEILIGUNG

Wie voranstehend bereits ausgeführt, hat die Kritik an der Fed bereits in einigen US-Bundestaaten zu Gesetzesänderungen geführt. Sie bestehen insbesondere darin, die steuerliche Benachteiligung der Edelmetalle, die sozusagen „natürli- ches Geld“ darstellen, gegenüber dem US-Dollar zu beenden – und zwar durch die Aufhebung der Umsatz- und der Kapitalertragssteuer auf Edelmetalle. Das ist in der Tat ein überaus wichtiger Schritt, um die Verwendung von Edelmetallen als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel zu ermutigen. Der Grund soll im Folgenden aufgezeigt werden.

Zu (1): Steuerliche Benachteiligung von Edelmetallen

Umsätze, die mit dem offiziellen Geld – in den USA ist es der US-Dollar, im Euro- raum der Euro, in Japan ist es der Yen – abgewickelt werden, werden nicht be- steuert. Wenn zum Beispiel Herr A mit 100 Euro einen Pullover in einem Mode- haus kauft, fällt für ihn – den Käufer – keine Besteuerung an (das gilt natürlich nicht für den Verkäufer, der Umsatz- und Gewinnsteuern abzuführen hat). Wird eine Mehrwertsteuer erhoben, wird beim Kauf von Edelmetallen (das heißt beim Tausch von offiziellem Geld gegen Edelmetalle) Mehrwertsteuer fällig, und sie muss vom Edelmetallkäufer gezahlt werden.2 Das verteuert natürlich die Kosten für alle, die Edelmetalle erwerben wollen. Mit anderen Worten: Die Verwendung von Edelmetallen als Tauschmittel gegenüber anderen offiziellen Währungen wird entmutigt. Zudem ist der Effekt der Kapitalgewinnsteuer zu beachten.

Zu (2): Besteuerung von Kapitalgewinnen

Nehmen wir an, Herr A kauft heute eine Goldmünze für 1.200 US-Dollar. In den kommenden Jahren steigt die Inflation stark an, so dass sich nach fünf Jahren al- le Preise verdoppelt haben, einschließlich des Preises der Goldmünze. Herr A kann dann die Goldmünze für 2.400 US-Dollar verkaufen. Wird eine Kapitaler- tragssteuer auf Edelmetalle erhoben, muss er einen Gewinn von 1.200 US-Dollar (Verkaufspreis von 2.400 US-Dollar minus Einkaufspreis von 1.200 US-Dollar) versteuern. Bei einem Steuersatz von, sagen wir, 28 Prozent beläuft sich die Steuerlast auf 336 US-Dollar. Der Verkaufsgewinn von Herrn A schrumpft damit auf 864 US-Dollar. Doch Vorsicht: Das ist nur nominal betrachtet ein Gewinn, nicht aber, wenn man die Inflation berücksichtigt!

Zu (3): Besteuerung von Scheingewinnen

Weil die Inflation alle Preis verdoppelt hat, stellt der Anstieg des Verkaufspreises der Goldmünze auf 2.400 US-Dollar keinen echten Gewinn- beziehungsweise Kaufkraftzuwachs, sondern nur einen inflationären Scheingewinn dar; in realer Rechnung ist Herr A nicht reicher geworden. Aber er muss jetzt Kapitalertrags- steuer zahlen auf den inflationären Scheingewinn von 1.200 US-Dollar. Bei ei- nem Steuersatz von, sagen wir, 28 Prozent sind das nominal 336 US-Dollar, in inflationsbereinigter Rechnung sind es 168 US-Dollar. Die Besteuerung des infla- tionären Scheingewinns führt folglich dazu, dass der Goldverkäufer einen realen Verlust von 168 US-Dollar erleidet! Unter diesen steuerlichen Bedingungen kön- nen Gold und Silber nicht als Inflationsschutz dienen. Aber diese steuerliche Dis- kriminierung ist ja nun in einigen US-Bundesstaaten abgeschafft worden – und wird wohl noch in einigen anderen Bundesstaaten abgeschafft werden.

INFLATIONSSCHUTZ

Wenn es keine Besteuerung der Edelmetalle gibt, dann können Edelmetalle ein effektiver Inflationsschutz sein. Das soll das nachstehende Beispiel erläutern. Nehmen wir einmal an, ein Laptop kostet 1.000 Euro. Mit ihren 1.000 Euro kön- nen Sie sich folglich einen Laptop leisten. Nun steigt der Preis des Laptops an, und die Kaufkraft der 1.000 Euro schwindet. Verdoppelt sich zum Beispiel der Preis der Laptops, fällt die Kaufkraft der 1.000 Euro um die Hälfte. Nehmen wir weiterhin an, der Goldpreis beträgt 1.000 Euro pro Feinunze, und dass der Goldpreis im Gleichschritt mit der Inflation steigt. Gold erhält dann seine Kauf- kraft – es bewahrt den Goldbesitzer vor Kaufkraftverlusten, wie ihn unweigerlich die Halter von Euro-Geld erleiden.

PREISGESTALTUNG

Was bedeutet es für Händler und Geschäftsleute, wenn sich neben dem US- Dollar auch Gold und Silber als Zahlungsmittel etablieren sollten? Sie haben die Wahl: Sie können die Preise ihrer Güter in US-Dollar auszeichnen, in Gold und Silber – und zwar in einer Gewichtseinheit wie Gramm oder Unzen – oder auch in US-Dollar, Gold und Silber (oder auch nur in einem Edelmetall). Steigt die In-flation, müssen die Händler natürlich ihre US-Dollar-Preise anpassen, also die An- zahl der US-Dollar erhöhen, die für die Güter zu zahlen sind. Erfolgt die Preisaus- zeichnung der Güter hingegen in Gold und Silber (kostet zum Beispiel ein Kleid 1 Feinunze Gold), gibt es einen Vorteil: Bei Inflation der US-Dollar-Geldmenge ist keine Preisanpassung bei Gold nötig. Der reale Tauschwert von Gold bleibt, wie das obige Beispiel illustrieren soll, von der US-Dollar-Preisinflation unberührt – vorausgesetzt der Preis von Gold, in US-Dollar gerechnet, hält mit der Inflation der US-Dollar-Preisinflation Schritt – womit man zumindest langfristig durchaus rechnen kann.

WOFÜR GELD VERWENDET WIRD

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen stellt sich die Frage: Können Edel- metalle – allen voran Gold und Silber – im täglichen Geschäftsleben tatsächlich die Geldfunktionen übernehmen? Um diese Frage zu beantworten, sollten wir uns zunächst kurz vor Augen führen, wofür Geld heute gebraucht wird.

Geld ist das allgemein akzeptierte Zahlungsmittel. Aber man verwendet Geld auch als Recheneinheit. Das zeigt sich darin, dass der Tauschwert der Güter in Geldeinheiten ausgedrückt wird: 1 Apfel kostet 1 Euro, und 1 Birne kostet 2 Eu- ro (also muss ich 2 Äpfel aufwenden im Tausch gegen 1 Birne). Und zudem wird Geld auch als Wertaufbewahrungsmittel eingesetzt: Man hält heute Geld, um damit zu einem späteren Zeitpunkt etwas kaufen zu können. Keine Frage: All diese Funktionen üben Edelmetalle – vor allem Gold und Silber – par excellence aus. Das zeigt unmissverständlich der Blick in die lange Währungshistorie der Edelmetalle.

Können denn Gold und Silber, so lautet die nächste Frage, im täglichen Ge- brauch mit dem Geld, das heute verwendet wird, mithalten? Sind sie noch zeit- gemäß? Das Geld hat heutzutage zwei grundsätzliche Formate: Bargeld und Gi- ralgeld. Bargeld gibt es in Form von Noten und Münzen. Münzen werden in der Regel vom Finanzministerium ausgegeben; es besitzt das sogenannte Münzregal. Bei den umlaufenden Münzen handelt es sich meist um „Scheidemünzen“. Das heißt, der den Münzen aufgeprägte Nominalwert (zum Beispiel 1 Euro) ist höher als der Metallwert, aus dem die Münze gemacht ist.

Bei den Banknoten handelt es sich um bunt bedruckte Papier- beziehungsweise Baumwollstücke. Ihr Substanzwert ist wie bei den Scheidemünzen geringer als der ihnen aufgedruckte Nominalwert. Die Noten werden von der Zentralbank ausgegeben, und repräsentieren daher Zentralbankgeld. Die Banknoten haben dabei eine Besonderheit: In den meisten Ländern sind sie qua Gesetz das gesetz- liche Zahlungsmittel. Das heißt, man kann mit ihnen bestehende Schulden schuldbefreiend begleichen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Das Giralgeld ist auf Bankkonten gebucht. Der Besitzer eines Giroguthabens kann es sich in Bargeld auszahlen lassen, oder er kann über das Giro-Guthaben per Überweisung verfügen. Überweisungen – das meistgenutzte Zahlungsverfah- ren – können auf verschiedenen Wegen erfolgen: durch Papierüberweisung, die man in der Bankfiliale abgibt (das ist die beleghafte Überweisung) oder durch elektronische Überweisung im Zuge des Home-Banking, der Lastschriftenertei- lung und der Kredit- und Debitkartenzahlung. Der „neuste Schrei“ im elektroni- schen Zahlungsverkehr ist „Instant Payment“. Ziel der neuen Überweisungsgene- ration in der 34 Länder umfassenden „Single Euro Payments Area“ (SEPA) ist es,an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Überweisungen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro innerhalb von 20 Sekunden beim Empfänger ankommen zu lassen.

Alle diese „technischen Errungenschaften“ im modernen Zahlungsverkehr lassen sich im Prinzip auch problemlos mit einem Edelmetallgeld abwickeln. Als Bargeld gäbe es Gold- und Silbermünzen und Banknoten, wobei letztere den Halter zum jederzeitigen Umtausch in eine bestimmte Menge Edelmetall beim Emittenten der Banknote (einem „Goldlagerhaus“) berechtigen. Es gäbe auch Sichtgutha- ben, die bei Gold- beziehungsweise Silberlagerstätten (das wären die „Deposi- tenbanken“) gebucht sind. Die Sichtguthaben sind zu 100 Prozent mit Gold oder Silber gedeckt, und sie sind jederzeit in diese physischen Edelmetalle eintausch- bar. Alle Arten von Überweisungen ließen sich mit einem Edelmetallgeld wie ge- wohnt darstellen: Scheckzahlungen, Lastschriften, Kreditkartenzahlungen, natio- nal wie international. Die Zahlungen zwischen Konten, die bei verschiedenen Banken gehalten werden, sind in physischen Edelmetallen auszugleichen. Keine Frage: Selbstverständlich können Gold und Silber auch heute noch, im digitali- sierten Zeitalter, als solides Geld Verwendung finden.

WÄHRUNGSWETTBEWERB ERÖFFNET

Die Abschaffung der Steuern auf Edelmetalle, wie sie bereits in einigen US- Bundesstaaten beschlossen wurde, ist ein nicht zu unterschätzender erster Schritt auf dem Weg, das Zentralbankmonopol in den Vereinigten Staaten von Amerika wirksam zu begrenzen, es zu entmachten. Denn mit der Verfügbarkeit von Gold und Silber als Zahlungsmittel, die nicht mehr steuerlich diskriminiert werden ge- genüber dem US-Dollar, haben die Menschen nun die Möglichkeit, ein „grund- solides“ Geld zu verwenden und damit dem inflationären US-Dollar auszuwei- chen. Statt mit US-Dollar können sie nun zum Beispiel mit Gold bezahlen und sparen.

Je mehr US-Bundesstaaten den Weg für Gold und Silber als Zahlungsmittel frei- machen, desto besser sind natürlich die Aussichten, dass die Edelmetalle Markt- anteile im Bereich der Zahlungs- und Wertaufbewahrung gewinnen. Positiv wäre zudem, wenn sich der Markt für Goldlager- und –abwicklungsstellen belebt und mit attraktiven und preiswerten Angeboten die Wirtschaftlichkeit der Edelmetall- haltung fördert. Ein letzter Gedanke: Es ist zu vermuten, dass bei einer Steuer- freiheit der Edelmetalle die Nachfrage nach Gold und Silber künftig besonders stark steigen wird, sollten erneut Zweifel an der Werthaltigkeit und Verlässlich- keit des US-Dollar aufkommen.

Ein solches Szenario ist nicht von der Hand zu weisen. Die Konstruktion des US- Dollar – und für alle anderen ungedeckten Währungen der Welt gilt das gleiche – ist krisenanfällig, genauer: dass sie für Krisen sorgt, liegt in ihrer Natur. So ge- sehen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch der aktuelle Konjunktur- aufschwung, der durch die Geldpolitik des extrem niedrigen Zinses in Gang ge- setzt wurde, zu seinem Ende kommt, wenn die US-Zentralbank die Zinsen weiter und zu stark anzieht. Erschütterungen in der US-Konjunktur und den US- Finanzmärkten würden weltweit spürbar werden – und das könnte die Nachfra- ge nach einem „sicheren Hafen“ in Form von Gold und Silber antreiben – be- sonders in den US-Bundesstaaten, die den Weg für Gold und Silber bereits frei- gemacht haben, als Geld dienen zu können.

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