Urteil gegen Eventim- Wie stehts um die Firma nach Rekordhoch?

Anfang März erreichte die Aktie ihr Allzeithoch. Seitdem ging es jedoch wieder bergab, auch ein Gerichtsurteil fällt nun gegen Eventim aus.

Auf einen Blick:
  • Verbraucherschutzklage teilweise erfolgreich
  • Pop-up-Fenster als unzulässiges Dark Pattern
  • Mögliche Bußgelder bis 250.000 Euro
  • Erste Versicherungsanzeige bleibt erlaubt

gleich zwei Anklagepunkte formulierte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen CTS Eventim. Der Vorwurf: der Ticketanbieter beeinflusse in zwei Instanzen bewusst das Kaufverhalten der Kunden. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg ist ein entsprechendes Urteil gefällt worden.

Zweite Instanz unzulässig

Demnach ist es Eventim in Zukunft untersagt beim Ticketkauf im Portal ein zweites separates Fenster einzublenden, welches eindringlich auf den Abschluss einer Ticketversicherung pocht. Dieses erscheint jedoch erst, wenn der Kunde zuvor schon aktiv die angebotene Ticketversicherung ignorierte und zur digitalen Bezahlung an der Kasse wollte. Im Fall von Eventim wird beispielsweise im Pop-Up auch von einem „Risiko“ gesprochen, welches der Kunde durch den Kauf des Tickets ohne Versicherung zu tragen hätte.

Kein Einzelfall

Solche Designs die aktiv die Entscheidung des Verbrauchers beeinflussen werden auch „Dark Pattern“ genannt und sind im Rahmen des Digital Service Act der EU eigentlich verboten. Im Internet sind diese Praktiken unter Anbietern aber weiterhin verbreitet. Eventim winkt bei erneutem Verstoß gegen den Act eine Bußgeld von bis zu 250.000 Euro.

CTS Eventim Aktie Chart

Teilklage abgelehnt

Das Oberlandesgericht lehnte hingegen die andere Klage der Verbraucherzentrale ab, dass das erste farblich hervorgehobene Versicherungsangebot ebenfalls manipulativ und damit unzulässig sei. Das Gericht argumentierte das für den Verbraucher klar sei, dass die Versicherung nur optional und nicht notwendig für den Ticketkauf ist. Die Aktie hat auf die Entscheidung bisher kaum reagiert, auf Sicht von einem Monat ist der Kurs jedoch um 13 Prozent gesunken.

CTS Eventim-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue CTS Eventim-Analyse vom 03. April liefert die Antwort:

Die neusten CTS Eventim-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für CTS Eventim-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 03. April erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

CTS Eventim: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...

Kaufen, halten oder verkaufen – Ihre CTS Eventim-Analyse vom 03. April liefert die Antwort

Sichern Sie sich jetzt die aktuelle Analyse zu CTS Eventim. Nur heute als kostenlosen Sofort-Download!

CTS Eventim Analyse

CTS Eventim Aktie

check icon
Konkrete Handlungsempfehlung zu CTS Eventim
check icon
Risiko-Analyse: So sicher ist Ihr Investment
check icon
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose CTS Eventim-Analyse an
Disclaimer

Die auf finanztrends.de angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information. Die hier angebotenen Beiträge stellen zu keinem Zeitpunkt eine Kauf- beziehungsweise Verkaufsempfehlung dar. Sie sind nicht als Zusicherung von Kursentwicklungen der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren ist risikoreich und birgt Risiken, die den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bewirken können. Die auf finanztrends.de veröffentlichen Informationen ersetzen keine, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Es wird keinerlei Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden übernommen. finanztrends.de hat auf die veröffentlichten Inhalte keinen Einfluss und vor Veröffentlichung sämtlicher Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen o.ä. Demzufolge kann bezüglich der Inhalte der Beiträge nicht von Anlageinteressen von finanztrends.de und/ oder seinen Mitarbeitern oder Organen zu sprechen sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen usw. gehören nicht der Redaktion von finanztrends.de an. Ihre Meinungen spiegeln nicht die Meinungen und Auffassungen von finanztrends.de und deren Mitarbeitern wider. (Ausführlicher Disclaimer)