UBS Aktie: Die ist systemrelevant!

Nach Übernahme der Credit Suisse beschließen National- und Ständerat umfassende Reformen bei Bankenaufsicht und stärken Finma-Kompetenzen für systemrelevante Finanzinstitute.

Auf einen Blick:
  • Verschärfte Too-big-to-fail-Regeln beschlossen
  • Erhöhte Eigenmittelanforderungen für Großbanken
  • Stärkung der Finanzmarktaufsicht angestrebt
  • Kritik an früherer Bonus-Kultur

Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat den PUK-Bericht zum Verhalten der Behörden in der Credit-Suisse-Krise von 2023 einhellig gerühmt. Zudem nahm wie vor einer Woche der Ständerat auch der Nationalrat sämtliche von der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK eingebrachten Vorstösse an und überwies sie an den Bundesrat. Es handelt sich um vier Motionen und um sechs Postulate. Mit ihnen will die PUK erreichen, dass die Schweiz die Lehren aus dem CS-Niedergang zieht.

In den vier angenommenen Motionen fordert die PUK etwa, die „Too big to fail“-Regeln für Grossbanken anzupassen. Diese Regeln sollen künftig nicht nur das schweizerische Finanzsystem schützen. Sie sollen als Folge des CS-Debakels künftig auch international umsetzbar sein und das Ziel haben, eine internationale Finanzkrise zu vermeiden. Die Regeln bilden einige Abschnitte im Schweizerischen Bankengesetz.

Auch will die PUK, dass für systemrelevante Banken Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften beschränkt werden, und sie will die Durchsetzungskraft der Finanzmarktaufsicht Finma bei systemrelevanten Firmen stärken. Die Kompetenzen der Nationalbank gegenüber systemrelevanten Banken in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen sollen ebenfalls steigen. Als systemrelevant gelten in der Schweiz die UBS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und Postfinance.

Verbindliche Umsetzung der Motionen

Die Umsetzung von Motionen ist für die Landesregierung verbindlich, wenn ihr beide eidgenössischen Räte zustimmen. Das ist bei diesen vier Motionen nun der Fall. Der Bundesrat beantragte bei drei Motionen Annahme und bei einer Ablehnung.

Aufgrund der Postulate untersuchen muss der Bundesrat etwa, wie das Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann und wie falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen von solchen Unternehmen zu vermeiden wären. Dieselben Postulate hatte bereits der Ständerat überwiesen. Den PUK-Bericht hatte der Nationalrat einfach zur Kenntnis zu nehmen und das tat er.

Intensive parlamentarische Auseinandersetzung

Die PUK untersuchte die Geschäftsführung der Bundesbehörden in der CS-Krise und stellte ihren mehrere hundert Seiten starken Bericht Ende Dezember der Öffentlichkeit vor. Zu ihren wichtigsten Aussagen gehörte, dass die CS-Krise vom Management der inzwischen in der UBS aufgegangenen Credit Suisse ausgelöst wurde.

Die Behörden hätten mit ihrem Eingreifen im März 2023 eine globale Finanzkrise verhindert und zulässigerweise Notrecht angewendet. Der Bundesrat sei aber bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Grossbanken zu zögerlich vorgegangen.

Gegen drei Stunden lang waren der PUK-Bericht und die PUK-Vorstösse vor einer Woche Thema im Ständerat, gegen 2,5 Stunden lang redete am Montag der Nationalrat darüber. Es hiess, die PUK habe „gründliche Arbeit geleistet“ und liefere „wertvolle Erkenntnisse“, so Jürg Grossen (BE) im Namen der GLP-Fraktion.

Parteiübergreifende Kritik am Bankmanagement

Gerhard Andrey (FR) sprach im Namen der Grünen von einem „desaströsen Missmanagement“ der CS. Diese sei sehr wohl auch an zu wenig Eigenkapital gescheitert, was beim künftigen Umgang mit systemrelevanten Schweizer Banken berücksichtigt werden müsse.

Wie schon im Ständerat war der von der Finanzmarktaufsicht Finma der CS gewährte so genannte „regulatorische Filter“ ein oft erwähntes Thema. Er habe unter anderem dazu geführt, dass bei der CS die „Boni-Kultur“ weitergeführt worden sei, sagte Alfred Heer (ZH) namens der SVP-Fraktion.

Von einem „historischen“ Bericht sprach Céline Widmer (ZH) im Namen der SP-Fraktion. Die Politik dürfe sich jetzt keinesfalls von der UBS einschüchtern lassen bei der Umsetzung von Massnahmen. Diese trage die Schweiz im Namen und müsse auch eine Bank für die Schweiz sein.

Leo Müller (LU) schlug im Namen der Mitte/EVP-Fraktion vor zu prüfen, ob die Politik künftig variable Maximalvergütungen im Verhältnis zum Geschäftserfolg festlegen könnte.

„Für die FDP ist klar: Wer Verantwortung trägt muss auch zur Verantwortung gezogen werden können“, sagte Daniela Schneeberger (BL) namens der FDP. Die Bankenregulierung müsse aber zwischen verschiedenen Banken unterscheiden. Es brauche eine Differenzierung.

Bundesrat arbeitet an Umsetzung der Empfehlungen

Auch Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte, der Bundesrat sei der PUK dankbar. Ihr Bericht sei ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Staat. Etliche der PUK-Vorstösse seien bereits in Umsetzung.

Wie das die PUK fordere, sehe der Bundesrat beispielsweise eine gezielte Stärkung der Eigenmittelanforderungen vor. Er teile auch die Auffassung der PUK, dass die Finanzmarktaufsicht Finma zu stärken sei.

Keller-Sutter wies auf einen vor einem Jahr präsentierten bundesrätlichen Bericht zur Bankenstabilität hin. Sie sagte, mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen werde es darum gehen, das Risiko einer erneuten Krise in der Art der CS zu senken. Wenn es aber doch zu einer Krise komme, sei die „Abwicklungsfähigkeit“, also Liquidationsfähigkeit, einer systemrelevanten Bank „als glaubwürdige Option“ zu sichern.

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