Die Party ist vorbei! Neben der heutigen Zinsentscheidung der Fed hat ein Unternehmen für Aufsehen gesorgt, das Sie wahrscheinlich schon lange kennen. Der Plastikbehälter-Hersteller Tupperware hat heute einen Insolvenzantrag gestellt und ist damit offiziell pleite. Der Konzern hatte bereits seit Jahren mit sinkenden Umsätzen und Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Einst war das amerikanische Traditionsunternehmen für seine privaten Tupperware-Partys bekannt, doch wie es nach dem Insolvenzantrag in den USA für die Aktionäre weitergeht, bleibt vorerst abzuwarten.
Das sind die Fakten!
Als Auslöser gab das Unternehmen an, dass ein unmittelbarer Streit zwischen dem Unternehmen und großen Gläubigern den K.O.-Schlag versetzt habe. Die Gläubiger erheben dabei hohe Ansprüche auf Teile von Tupperware, wonach zuletzt auch Schuldenzahlungen ausgeblieben sein sollen. Davor versucht sich das Management nun offenbar zu schützen.
Tupperware Brands Aktie Chart
Tupperware schuldet seinen Geldgebern mehrere hundert Millionen Dollar. Das Management versucht nun, das Unternehmen innerhalb von 30 Tagen zu verkaufen. Derzeit verfügt Tupperware über Barmittel in Höhe von 7,4 Millionen Dollar.
Wie geht es weiter?
Fakt ist: Die Tupperware-Aktie ist nun vom Handel ausgesetzt. Das Management erwartet nun im Insolvenzverfahren deutlichen Gegenwind von den Gläubigern. Wie ist diese Ausgangslage zustande gekommen? Der CEO verweist darauf, dass eine Gruppe von Gläubigern zu günstig an die Kreditpapiere gekommen sei. Denn diese hätten nach Angaben des Managements umgerechnet 3 bis 6 Cent für 1 Dollar Schulden bezahlt. Ergo hätten sich die Gläubiger mit 15 bis 30 Millionen Dollar bereits einen Großteil der Schulden von 812 Millionen Dollar gesichert, so Tupperware.
Was passiert mit den Anlegern?
Wird eine Aktie aufgrund der Insolvenz des Unternehmens vom Handel ausgesetzt, gibt es eine Reihe von möglichen Szenarien. Grundsätzlich sind die Forderungen der Aktionäre nachrangig, das bedeutet andere Gläubiger (z.B. Banken oder Lieferanten) haben mit ihren Forderungen Vorrang. In vielen Fällen gehen Aktionäre leider leer aus, da das Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Die Aktien sind dann wertlos.
In seltenen Fällen, in denen das Vermögen des Unternehmens ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen, und noch etwas übrig bleibt, können die Aktionäre eine Mindestauszahlung erhalten. Dies ist jedoch selten der Fall und beträgt in der Regel nur einen Bruchteil der ursprünglichen Investition. Zugegeben, als Aktionär kann man nicht viel tun, außer das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten. Dennoch ein Tipp am Rande: Je nach Steuerrecht und Land kann man die Verluste möglicherweise geltend machen.
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