Seit dem Erwerb im vergangenen Oktober konnte die Meta-Aktie beeindruckende Gewinne verbuchen und sich mehr als verdreifachen. Mit einem beachtlichen Plus von 247,07% ist sie aktuell eine der herausragenden Performer am Markt. Jüngst gelang es der Aktie, die 450-Euro-Marke erneut zu überschreiten, was die Bullen kurzfristig in eine dominante Position bringt. Dennoch bleibt offen, ob die Korrekturphase, die im April begann, mit dem letzten Kursanstieg ihr Ende gefunden hat. Ein entscheidender Indikator hierfür ist das vorherige Rekordhoch von 487,65 Euro, das im April erreicht wurde.
Dieser Wert repräsentiert das nächste bedeutende Ziel für die Käufer und fungiert gleichzeitig als kritischer Widerstandspunkt. Eine nachhaltige und deutliche Überwindung dieses Niveaus wäre für die Analysten des Hypergrowth-Aktien Börsendienstes ein Signal dafür, dass die Konsolidierungsphase abgeschlossen ist. Sollte es der Meta-Aktie jedoch nicht gelingen, über diesen bedeutenden Widerstand hinauszuwachsen, ist mit einer Fortsetzung der Korrektur zu rechnen. Experten vermuten in diesem Fall eine dreiteilige ABC-Korrektur, von der bislang die Phasen A und B identifiziert wurden. Für die Phase C wäre es denkbar, dass die Aktie erneut das jüngste Tief von Anfang Mai bei 403,45 Euro testet und möglicherweise sogar kurzzeitig unterschreitet.
Datenschutzbedenken gegen Meta in Europa
Meta sieht sich aktuell mit rechtlichen Herausforderungen durch die europäische Datenschutz-Organisation Noyb konfrontiert. Diese strebt juristische Schritte an, um Meta dazu zu bewegen, die Zustimmung seiner Nutzer einzuholen, bevor deren Beiträge für das Training der KI-Modelle des Unternehmens verwendet werden. In elf europäischen Ländern hat Noyb diesbezüglich Beschwerden eingereicht und fordert die Behörden auf, ein eiliges Verfahren einzuleiten, um den Einsatz sofort zu unterbinden.
Anlass für diesen juristischen Streit ist Metas Plan, die Datenschutzerklärungen für Dienste wie Facebook, Threads und Instagram zu ändern. Das Unternehmen begründet die Änderungen mit der Ausweitung der KI-Technologie bei Meta und weist die Nutzer in einer E-Mail auf ihr Widerspruchsrecht hin.
Die Organisation Noyb, hinter der der Datenschutzaktivist Max Schrems steht, ist jedoch der Auffassung, dass Meta mit dieser Praxis gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Organisation kritisiert, dass Meta seinen Nutzern lediglich ein Widerspruchsrecht einräumt, anstatt die erforderliche aktive Einwilligung vor der Verwendung der KI zu erfragen. Aus diesem Grund hat Noyb Beschwerden in mehreren europäischen Ländern, darunter Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Irland, die Niederlande, Norwegen, Polen und Spanien, eingereicht.
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