Das Neuenburger Strafgericht hat am Montag in einem bedeutenden Korruptionsfall der Schweizer Uhrenindustrie einen ehemaligen Tissot-Manager und einen französischen Geschäftsmann schuldig gesprochen. Beide erhielten bedingte Freiheitsstrafen von jeweils 15 Monaten wegen passiver und aktiver Bestechung. Der Fall betrifft eine Korruptionsaffäre innerhalb der Swatch Group, die sich über fast ein Jahrzehnt, von 2006 bis 2015, erstreckte.
Richter Emmanuel Piaget stellte in seinem Urteil fest, dass die beiden Hauptangeklagten über einen Zeitraum von neun Jahren „kontinuierlich kriminell aktiv waren“. Eine entscheidende E-Mail aus dem Februar 2014, in der der ehemalige Tissot-Manager dem französischen Geschäftsmann Informationen zusandte, damit dieser seine Preise an die Konkurrenz anpassen konnte, widerlegte die frühere Einschätzung einer möglichen Verjährung des Falls.
Der ehemalige Einkaufsleiter von Tissot hatte insgesamt 13,2 Millionen Franken an Bestechungsgeldern erhalten. Diese regelmäßigen Zahlungen dienten nach Einschätzung des Gerichts dazu, die Auftragsvergabe bei Tissot zu beeinflussen.
Systematische Korruption über Jahre
Das Gericht betonte die Systematik der Korruption: „Angesichts des eingerichteten Systems, der Regelmäßigkeit der Beträge, der Dauer und der Bemühungen, die Beträge auf zahlreiche Konten zu verteilen, steht eine Absicht außer Zweifel.“ Der französische Geschäftsmann, der damals in Hongkong lebte und heute in Vietnam ansässig ist, behinderte durch seine aktive Korruption „den Wettbewerb bei Saphirglas über einen langen Zeitraum“, so der Richter.
Der Geschäftsmann steckte ebenfalls 13,2 Millionen Franken in die eigene Tasche und teilte nach eigenen Angaben die Hälfte seines Gewinns mit dem ehemaligen Tissot-Einkaufsleiter. Laut Gericht war der Manager maßgeblich am Aufbau des Korruptionssystems beteiligt, das mehrere Firmen in China umfasste. Seine Schuld wurde als „mittelschwer bis schwer“ eingestuft, insbesondere aufgrund der langen Dauer, der Höhe der Beträge und der Regelmäßigkeit der Zahlungen, die für ihn „ein echtes Einkommen darstellten“.
Freispruch von ungetreuer Geschäftsbesorgung
Interessanterweise wurden die Angeklagten vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen. Das Gericht konnte keinen eindeutigen Schaden nachweisen, da Tissot durch die Konzentration der Aufträge sogar Vorteile aus Größeneinsparungen erzielte. Allerdings stellte das Strafgericht einen Schaden für die Swatch Group fest, da die chinesischen Saphirgläser zum gleichen Preis wie die Gläser von Comadur verkauft wurden, ohne dass Preissenkungen weitergegeben wurden. Aufgrund formaler Mängel in der Anklageschrift konnte das Gericht diesen Aspekt jedoch nicht berücksichtigen.
Strafmilderung und Vermögenseinzug
Die Staatsanwältin Vanessa Guizzetti Piccirilli hatte ursprünglich Strafen von bis zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung gefordert. Das Gericht berücksichtigte jedoch mildernde Umstände, insbesondere den Zeitablauf und die lange Dauer des Verfahrens, das bereits 2014 begonnen hatte und kurz vor der Verjährung stand.
In Bezug auf beschlagnahmte Vermögenswerte befand das Gericht die Erklärungen der getrennt lebenden Ehefrau des ehemaligen Tissot-Managers für unglaubwürdig. Sie hatte behauptet, dass 500.000 Franken auf ihrem Konto unter anderem aus dem Verkauf von Pferden stammten. Das Gericht ordnete an, den Vermögenseinzug aufrechtzuerhalten.
Die Ausgleichsforderung für den ehemaligen Tissot-Einkaufsleiter wurde auf 23,4 Millionen Franken (mit Zinsen) festgesetzt. Für den in Kambodscha geborenen französischen Geschäftsmann beläuft sich die Forderung auf 24 Millionen Franken.
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