Bei Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) schaue ich gerne ab und zu auf der Internetseite nach, ob es da etwas an Neuigkeiten gibt. Zuletzt hieß es dazu „Fehlanzeige“. Und auch der Blick auf den Reiter „Shareholder Diary“ (= Finanzkalender) bei Steinhoff zeigt nichts akut Anstehendes. Der nächste Termin da ist der 27. Februar 2020, wenn es ein „trading update“ geben soll für das Quartal, das am 31.12.19 endete. Spannender könnte da der Geschäftsbericht für das gesamte Geschäftsjahr 2019 werden (das endete bei Steinhoff am 30.9.2019). Doch der ist erst für den 30. April 2020 angekündigt.
Wenn es von der Mutter = Steinhoff keine Neuigkeiten gibt, schaue ich ab und zu mal, was es so an Neuigkeiten bei den Töchtern gibt. Oder – auch potenziell interessant – im Hinblick auf die finanzielle Restrukturierung. Bekanntlich lastet besonders auf den beiden Töchtern SEAG und SFHG jeweils eine Milliarden-Schulden-Last. Laut einer Präsentation zur Hauptversammlung 2019 waren es im August 5,79 Mrd. Dollar Schulden bei der SEAG und 2,94 Mrd. Dollar Schulden bei SFHG.
Auf der dazu eingerichteten Internetseite finden sich aber auch keine Neuigkeiten. Keine Neuigkeiten sind hier aber im Grunde gute Neuigkeiten: Die sogenannten CVAs (steht für „company voluntary arragangements“) sind schließlich in Kraft, das heißt die Gläubiger halten „still“ gemäß den Abkommen. Ist auch nachvollziehbar: Denn welcher Gläubiger will schon auf sofortiger Zahlung seiner Forderungen bestehen, wenn er weiß, dass dann der Gesamtkonzern in die Zahlungsunfähigkeit getrieben wird und dann letztlich eine relativ niedrige Insolvenzquote fällig wird? Solange Steinhoff Cash Flow generiert, wird lieber „stillgehalten“ und wer weiß, ob Steinhoff dann nach und nach die Schuldenlast zurückzahlen kann.
Das hat aus Aktionärssicht allerdings einen Nachteil. Denn die Priorität des Steinhoff-Managements könnte es sein, zunächst einmal die Gläubiger „ruhig zu halten“. Es gab im vergangenen Jahr ja diverse Verkäufe von Aktiva, und dabei wurde auf die Verringerung der Schuldenlast verwiesen. Die Gläubiger können sich dann tendenziell freuen, wenn die verbliebenen Aktiva Cash Flow generieren und der Verkauf von Aktiva ebenfalls. Denn sie halten zuerst die Hände auf – an eine Dividende für die normalen Steinhoff-Aktien ist da nicht zu denken.
Eine Ausnahme sind die sogenannten „preference shares“ von Steinhoff (genauer gesagt von „Steinhoff Investment Holdings Limited“), die in Südafrika gehandelt werden.
Deren Zahl ist aber überschaubar (ich glaube, es sind insgesamt 15 Mio. Stück) – aber da gab es 2019 immerhin Dividendenzahlungen, wenn auch in südafrikanischen Rand mit entsprechendem Abzug durch den südafrikanischen Fiskus. Hier gab bzw. gibt es aber auch Probleme mit dem Listing, denn den südafrikanischen Behörden hat es offensichtlich gar nicht gut gefallen, dass Steinhoff seinen Publizitätspflichten in der Vergangenheit mit so großen Verzögerungen nachgekommen ist.
Ich persönlich möchte bei Steinhoff den Geschäftsbericht für das vorige Geschäftsjahr abwarten, bevor ich hier etwas tue (wenn überhaupt, aber bin auch nicht immer konsequent) – da mich die Höhe des Eigenkapitals und die Zahlungsströme interessieren.
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