Von einer „Challenge“ = Herausforderung spricht Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) in einer aktuellen Meldung zum Thema Gläubigervereinbarung mit der Tochter SEAG (= Steinhoff Europe AG). Diese Gläubigervereinbarungen – bei Steinhoff kurz „CVA“ genannt = „company voluntary arrangement – waren im Dezember 2018 im Hinblick auf SEAG und auch SFH (Steinhoff Finance Holding) kommuniziert worden. Doch jetzt heißt es von Steinhoff, dass im Fall von SEAG die Implementierung der CVA nicht erfolgen wird, solange diese aktuelle „Challenge“ nicht gelöst worden ist. Und davon wird wohl auch die SFH CVA betroffen sein, denn auch dies wird voraussichtlich nicht implementiert, solange die Herausforderung bei SEAG nicht gelöst ist. Was ist nun diese Herausforderung?
Steinhoff: Unsicherheit in Bezug auf diesen Punkt
Es gibt offenbar Einwände von einem der Gläubiger bzw. einem Unternehmen, das angibt („claiming“), ein Gläubiger zu sein. Man untersuche das gerade, so Steinhoff, und werde dazu weitere Updates kommunizieren, wenn es passend sei. Mit anderen Worten: Das klingt nach großer Unsicherheit! Ein unberechtigter Einwand eines kleinen Gläubigers – oder eine Maßnahme, die die ganze CVA-Implementierung ernsthaft beeinträchtigen könnte? Derzeit offen! Das klingt nach einer neuen Baustelle für Steinhoff und es wird sich zeigen, wie die Steinhoff-Aktionäre damit umgehen werden.
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