Und mal wieder Neuigkeiten von Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“). Nein, noch nicht vom Gläubiger-Treffen – denn das soll erst am 20. September in London stattfinden. Dafür gab es laut Steinhoff von einer südafrikanischen Institution eine interessante Nachricht. Konkret geht es da um die südafrikanische „Companies And Intellectual Properties Commission“, kurz CIPC, bei der es sich um eine Agentur eines südafrikanischen Ministeriums (Handel, Industrie) handelt. Diese hatte wohl schon am 30. Januar 2018 verlangt, dass Steinhoff Schritte unternehmen soll, um die zuvor genannten bilanziellen Unregelmäßigkeiten zu überprüfen – wobei auf die südafrikanische Rechtslage verwiesen wurde.
Steinhoff: Für die Juristen möglicherweise interessant
Es soll da um den „South African Companies Act No 71 of 2008“ gehen. Wie auch immer – damals gab es wohl eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer Steinhoff die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollte. Am 11. September hat Steinhoff laut eigenen Angaben ein sogenanntes „Compliance Certificate“ von der CIPC erhalten. Dieses bestätigt, dass den Forderungen mit Stichtag 24. Juli 2018 nachgekommen ist. Das ist natürlich erfreulich, aber es gilt natürlich das Gesamtbild zu sehen. Denn auch wenn sich Steinhoff um Aufklärung der bilanziellen Unregelmäßigkeiten bemüht – die Zahlen für das vorige Geschäftsjahr sind immer noch nicht veröffentlicht.
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