Das Verschieben von zuvor genannten Terminen könnte fast schon Methode haben bei der Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“). So teilte Steinhoff am Freitag mit, dass es eine Fristverlängerung im Hinblick auf Nominierungen in Bezug auf die Zahlung der „Consent Fees“ geben soll. Dabei geht es um gewisse Zahlungen, die denjenigen zugesichert worden waren, die den sogenannten „Support Letters“ zugestimmt haben. Die neue diesbezüglich genannte Frist ist nun der 19. Dezember 2018. Doch das ist gewissermaßen Kleinkram im Vergleich zu der einen Tag vorher genannten Verschiebung der Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das Steinhoff-Geschäftsjahr 2017 und auch 2018 (die Steinhoff-Geschäftsjahre weichen jeweils vom Kalenderjahr ab).
Steinhoff: Termine, Termine!
Da hatte es den nächsten Schlag gegen die Aktionäre gegeben. Denn zuvor hatte es von Seiten von Steinhoff geheißen, dass die geprüften (!) Zahlen für das Steinhoff-Geschäftsjahr 2017 diesen Dezember veröffentlicht werden. Da sah es schlüssig aus, dass diese Zahlen bis zur angekündigten Gläubigerversammlung am 14. Dezember 2018 da sein würden (auch wenn der Ankündigung zufolge der 31.12.2018 ausreichend gewesen wäre). Nun, das ist nun Makulatur – die neue Ansage von Steinhoff dazu lautet bekanntlich, dass die geprüften Geschäftszahlen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 nun laut eigener Schätzung im April 2019 veröffentlicht werden.
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