Zum jüngsten Gläubigertreffen der Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) sind einige interessante Angaben veröffentlicht worden. Konkret ging es ja bekanntlich insbesondere um die beiden Steinhoff-Tochtergesellschaften SEAG (= Steinhoff Europe AG) und SFHG (Steinhoff Finance Holding GmbH), denn auf diesen lasten laut Gläubiger-Präsentation vom September mehr als die Hälfte der externen Schulden des gesamten Steinhoff-Konzerns. Dazu zur Erläuterung: Abgestimmt wurde über freiwillige Vereinbarungen jeweils zu SEAG und zu SFHG. Diese freiwilligen Vereinbarungen kürzt Steinhoff mit „CVA“ ab (was wiederum für „company voluntary arrangements“ steht). Entsprechend gab es Abstimmungen über die „SEAG CVA“ und die „SFHG CVA“. Die Abstimmungsergebnisse waren jedenfalls eindeutig:
Steinhoff: Notwendige, aber keine hinreichende Bedingung?
Die Abstimmungen waren demnach eindeutig: Die SEAG CVA erhielten eine Zustimmung von 94% derjenigen Gläubiger, die abstimmten. Und die SFHG CVA erhielten demnach eine Zustimmung von sogar rund 99%. Auf der Internetseite von Steinhoff finden sich Angaben, wo sich eine Dokumentation der SEAG CVA und eine Dokumentation der SFHG CVA finden. Diese Zustimmungen zu den CVAs mögen eine notwendige Bedingung für das Abwenden einer Insolvenz des Steinhoff-Konzerns gewesen sein – ob die Aktionäre letztlich etwas davon haben werden, ist eine ganz andere Frage.
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