Sehr stark, was Steinhoff nun vermelden kann: Der Möbelhändler hat eine wertvolle Zustimmung vom Gericht erhalten. Die Börsen haben bis dato die Nachricht noch nicht in Kurssteigerungen umgesetzt. Die Aktie bleibt dennoch in einem starken und offenbar auch nachhaltigen Aufwärtstrend. Wie stark wird sich folgende Nachricht auswirken?
Steinhoff: Gericht sagt ja!
Es ist fast ein Wunder, aber Steinhoff hat sich mit wesentlichen Gläubigern zu einem Vergleich durchringen können. Dies war ohnehin schon für lange Zeit als einzige Möglichkeit zu einer Wende für den hochverschuldeten Konzern bezeichnet worden. Offen war, ob ein Gericht diesem Vergleich zustimmen würde.
Wie bekannt geworden ist, hat der Western-Cape-Obergerichtshof in Südafrika dem Antrag der Möbel-Produzenten und -händler zugestimmt. Ab Mitte Februar wird Steinhoff nun insgesamt 1,44 Milliarden Euro an die Betroffenen auszahlen. Diese Auszahlung belastet das Unternehmen nicht sonderlich, denn die Verbindlichkeiten, die bilanziell ausgewiesen werden, reduzieren sich auf den berühmten einen Schlag hin deutlich. Dies wiederum verbessert das Ergebnis massiv, wobei sich diese Information in den kommenden Quartalsberichten zeigen dürfte. Es wird spannend zu sehen, wie sich dies dann auch auf die wirtschaftliche Bewertung von Steinhoff durch Analysten auswirken wird.
Steinhoff hat nun an den Börsen zwar minimal gewonnen, die gute Gerichts-Nachricht scheint jedoch an den Bewertungen vorbeigegangen zu sein. Noch immer aber befindet sich der Titel aus Sicht der technischen Analysten in einem klaren Aufwärtstrend. Die Aktie hat den GD200 um mehr als 50 % überwunden. Das Momentum wie auch die Relative Stärke sprechen unverändert für einen positiven Trend bei der Kursentwicklung.
Nun folgt in den nächsten Tagen möglicherweise auch eine wirtschaftliche Neubewertung für Steinhoff, auch wenn der Titel ohnehin schon über 88 % in drei Monaten dazugewonnen hat.
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