Die Steinhoff-Aktie werkelt in der laufenden Woche wieder mal an einer Erholung, welche dem Titel im heutigen frühen Handel ein beachtliches Plus von knapp fünf Prozent einbringt. Ein nicht unwesentlicher Faktor dafür dürften Neuigkeiten aus den USA gewesen sein.
Dort kündigte die Beteiligung Mattress Firm an, bei den zuständigen Behörden einen Börsengang angemeldet zu haben. Im Vorfeld rechneten viele bereits mit einem solchen Schritt, dennoch verleiht das Ganze Steinhoff zu etwas Aufwind. Schließlich könnte die angeschlagene Möbelkette dadurch wieder frisches Geld in die klammen Kassen gespült bekommen.
Viele Fragen bleiben offen
Dass die Kursgewinne sich bisher noch in einem vergleichsweise überschaubaren Rahmen abspielen, ist keine große Überraschung. Schließlich war die Sache schon zuvor teilweise eingepreist. Darüber hinaus ließen die Verantwortlichen jegliche Details rund um das IPO offen. Damit ist auch nicht absehbar, zu welchen Preisen die Papiere gehandelt werden könnten und welche Einnahmen Steinhoff erwarten könnte.
Dennoch ist es aus Anlegersicht natürlich erfreulich zu sehen, dass die Steinhoff-Aktie nicht weiter in Richtung Kurskeller abrutscht. Eben das ist dieser Tage alles andere als selbstverständlich, denn der Gegenwind für das Papier könnte heftiger kaum sein.
Die Steinhoff-Aktie steht auf der Kippe
Noch immer laufen die Rechtsstreitigkeiten mit den ehemaligen Eigentümern von Tekkie Town, die in Südafrika eine Liquidation des Konzerns anstreben. Damit wird die gesamte Zukunft in Frage gestellt und damit auch die Steinhoff-Aktie. Ob die nach einer Einigung mit den Gläubigern das langersehnte Comeback auf die Beine stellen oder doch in Richtung Bedeutungslosigkeit rasselt, ist weiterhin völlig offen.
Zuletzt gab es aus dieser Richtung auch keine weiteren Neuigkeiten. Das Risiko für Aktionäre ist aber derart hoch, dass die Aktie niemandem zu empfehlen ist, der im Zweifel nicht hohe Verluste in Kauf zu nehmen bereit ist. Auch wenn sich durchaus interessante Chancen bieten, so kann die Möglichkeit des Totalverlusts noch immer nicht ausgeblendet werden.
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