Die Steinhoff-Aktie ist Geschichte. Für Anleger ein Totalverlust. Wer bislang nicht verkauft hat, wird auch steuerlich den Verlust nicht geltend machen können. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Jooste hingegen könnte ins Gefängnis wandern. Denn Jooste hat eine Berufung gegen einen von einem deutschen Gericht erlassenen Haftbefehl verloren. Er ist nicht zu einem Prozess erschienen – nun lehnte das Oberlandesgericht Oldenburg eine Anfechtung des Haftbefehls ab. Die Staatsanwälte in Oldenburg könnten nun eine Auslieferung von Jooste aus Südafrika beantragen. Aber selbst ein Prozess gegen Jooste in Deutschland dürfte wohl nur ein schwacher Trost für Anleger sein, die mit der Steinhoff-Aktie ins Feuer geraten sind.
Ehemaliger MDAX-Wert ein Totalschaden
Die Steinhoff-Aktie wird letztlich von der Börse verschwinden. Verloren haben die Anleger und Kunden – gewonnen hingegen Anwälte, Manager und Berater. Doch wie immer gilt: „Begrenze strikt Deine Verluste!“. Anleger, die dieser Grundregel in den vergangenen Jahren auch bei Steinhoff gefolgt sind, dürften einen Totalverlust vermieden haben.
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