Es sieht so aus, als ob die Steinhoff International Holdings N.V. (kurz Steinhoff) Schritt für Schritt einige Baustellen schließt. Jüngstes Beispiel: Die Entscheidung der südafrikanischen Finanzaufsicht FSCA („Financial Sector Conduct Authority“) im Hinblick auf eine Bestrafung von Steinhoff wegen der illegalen Bilanztricksereien.
Bei solchen Fällen halte ich es für sinnvoll, möglichst nah an der Quelle die entsprechende Neuigkeit nachzuschauen. Und da findet sich bei der FSCA (https://www.fsca.co.za) unter der Rubrik „News“ und dann bei „Media Releases“ die entsprechende Mitteilung in englischer Sprache. Ich finde es übrigens recht gut, wie die FSCA da in verständlicher Sprache ohne übermäßigen Gebrauch von Formalismen wichtige Informationen zu einzelnen südafrikanischen Aktiengesellschaften herausgibt. Da wird über eine Hausdurchsuchung bei einem Explorer berichtet, dort wird vor Finanzberatern gewarnt, die den Eindruck erwecken, für ein anderes Unternehmen zu arbeiten – mit Angabe von Namen und Email-Adressen. Schöner Nutzwert für am südafrikanischen Markt interessierte Investoren.
Doch konkret zur Meldung der FSCA in Bezug auf Steinhoff. Diese Meldung nennt einige interessante Details. Da wird zum einen festgestellt, dass Steinhoff die Verpflichtungen gemäß bestimmter Auflagen (es wird „FMA 2012“ genannt) verletzt hat. Genannt werden zahlreiche, signifikante Korrekturen bei der Buchführung nach Dezember 2017. Steinhoff habe zuvor falsche, irreführende oder täuschende („false, misleading or deceptive“) öffentliche Statements abgegeben. Schöner Klartext einer Behörde.
Die FSCA legt Steinhoff deshalb eine Strafzahlung („administrative penalty“) in Höhe von 1,5 Mrd. südafrikanischen Rand (ZAR) auf. Gerechte Strafe? Doch die Meldung geht weiter: Die Behörde berücksichtige auch die weitere Entwicklung, hießt es sinngemäß. Demnach wird zum einen die derzeitige finanzielle Position von Steinhoff berücksichtigt. Außerdem sollen die „unschuldigen Aktionäre“ von Steinhoff nicht noch zusätzlich bestraft werden. (So eine Aussage von einer Behörde, klasse! Würde ich mir auch hierzulande einmal wünschen.) Außerdem seien die Bilanztricksereien von vorigen Managern begangen worden – das derzeitige Management kooperiere mit der FSCA, so heißt es dort.
Deshalb wird die Strafzahlung von 1,5 Mrd. ZAR auf 53 Mio. ZAR herabgesetzt. Gnade vor Recht sozusagen. Diese 53 Mio. ZAR entsprechen rund 3,3 Mio. Euro – das ist auch für einen angeschlagenen Konzern wie Steinhoff eher ein „Klacks“. Wenn damit nun das Thema „Ärger mit der Finanzaufsicht in Südafrika“ erledigt ist – und so verstehe ich die Meldung, bin allerdings leider/zum Glück kein Jurist -, dann ist das ein Preis, den das Steinhoff Management gerne zahlen sollte.
Eine Baustelle weniger für Steinhoff – das ist natürlich tendenziell positiv. Es bleiben aber diverse andere Baustellen, vielleicht hat der Aktienkurs deshalb nicht stärker auf diese Neuigkeit reagiert. Meine Einschätzung: Die Einigung mit der FSCA war gewissermaßen eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung für ein tragfähiges Überleben des Steinhoff-Konzerns.
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