Kurz vor dem Wochenende hatte sich Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) noch mit Neuigkeiten gemeldet. Demzufolge gibt es eine Fristverlängerung. Was für eine Fristverlängerung – wird jetzt die schon mehrfach verschobene Veröffentlichung der geprüften Geschäftszahlen verschoben? Nein, davon war nicht die Rede! Es geht vielmehr um die sogenannten CVAs (CVA steht in dem Kontext für „company voluntary arrangement“). Das sind Vereinbarungen, die Steinhoff mit den Gläubigern der Töchter SEAG und SFHG getroffen hat. Hier geht es um einen Großteil der Schuldenlast des gesamten Steinhoff-Konzerns. Im Rahmen dieser beiden CVAs (SEAG CVA und SFGH CVA) gibt es gewisse Fristen.
Steinhoff: Neuer Termin „CVA Long-Stop Date“?
Eine davon war der 29. März 2019, also der vorige Freitag, als „CVA Long-Stop Date“ bezeichnet, bis zu dem gewisse Restrukturierungs-Schritte umgesetzt werden müssen. Steinhoff hatte die Gläubiger gebeten, diesen Termin nach hinten zu verschieben. Dann, am 29. März 2019, teilte Steinhoff sinngemäß mit: Eine Mehrheit der betreffenden Gläubiger (im Originaltext: „requisite majority of creditors of SEAG and SFHG“) habe der Verlängerung zugestimmt. Nun ist der „CVA Long-Stop Date“ auf den 31. Mai 2019 verschoben worden. Steinhoff hat damit Zeit gewonnen, wird die auch genutzt? Steinhoff teilte in der betreffenden Meldung jedenfalls mit, es bleibe das Ziel der Gruppe, die Restrukturierung so schnell wie möglich zu beenden.
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