Endlich – bei Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) gab es Neuigkeiten zum Thema Vergleich. Denn seit Monaten liegt ein Vergleichsvorschlag von Steinhoff an zahlreiche Gegner in Rechtsstreitigkeiten auf dem Tisch. Das Angebot lautet in etwa: Ja, wir bezahlen einen Teil, und zwar auch in Aktien einer Beteiligung. Aber dafür verzichtet ihr auf einen anderen Teil und wir beenden die Rechtsstreitigkeiten. Würde die Gegner in den betreffenden Rechtsstreitigkeiten darauf eingehen? Der Vorschlag wurde bereits im Juli 2020 von Steinhoff kommuniziert und bisher hieß es warten und warten.
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Am Donnerstag dann endlich eine Neuigkeit dazu: Doch das war keineswegs ein Durchbruch, sondern ein Update und eher eine Zusammenfassung bisher erreichter Punkte beim Thema Vergleich. So verweist Steinhoff z.B. darauf, dass die zuständige südafrikanische Behörde den von Steinhoff vorgeschlagenen grenzüberschreitenden Zahlungen zustimmte. Nun, so etwas hätte ich ohnehin vorausgesetzt, dass Steinhoff das im Vorfeld geprüft hat. Ein Termin wurde immerhin genannt: Und zwar soll es am 21. Januar = kommende Woche eine Anhörung vor einem südafrikanischen Gericht („Western Cape High Court“) geben. Einen richtigen Durchbruch beim Thema Vergleich gab es also bei Steinhoff – noch? – nicht.
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