Steinhoff Aktie: Ausgleich für Kleinanleger in Sicht?

Hoffnung für Steinhoff-Aktionäre: Wie der Börsendienst der ARD am Donnerstag mitteilte, können sich die durch den eklatanten Kurssturz geschädigten Anleger des Möbelkonzerns einer Sammelklage anschließen, welche vom Landgericht Frankfurt nun eröffnet wurde.

Demnach sprachen die Rechtsanwälte der Juristengesellschaft Tilp, die sich seit Längerem für die Interessen von Kleinanlegern einsetzen, am Donnerstag von einem Durchbruch. Nach ARD-Angaben haben die Richter des Frankfurter Landgerichts den Weg für eine erste deutsche Sammelklage gegen Steinhoff freigemacht, indem sie einen Vorlagebeschluss laut Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz erließen. Nach der Bestimmung eines Musterklägers kann der Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht womöglich noch in diesem Jahr anlaufen.

Frist beachten!

Im Rahmen des Musterprozesses müssen die Richter klären, ob Steinhoff seine Aktionäre nicht oder nicht rechtzeitig über die Bilanzunregelmäßigkeiten informiert hat und ob den Anlegern Schadensersatz für die eklatanten Kursverluste zusteht. „Ich bin mir sicher, dass wir Steinhoff eine Vielzahl von Pflichtverletzungen erfolgreich nachweisen und den Anlegern damit zum Sieg verhelfen werden“, betonte Tilp-Anwalt Maximilian Weiss laut ARD.

Wie die Rechtsanwaltsgesellschaft mitteilte, könnten sich betroffene Aktionäre der deutschen Sammelklage kostengünstig anschließen – entweder durch eine eigene Klage oder durch eine besonders kosteneffiziente Anmeldung ihrer Ansprüche. Dabei sollten sie, so Tilp weiter, die Frist von sechs Monaten nach Wahl des Musterklägers berücksichtigen. Denn nach Ablauf der Frist sei eine Anmeldung der Ansprüche nicht mehr möglich.

Steinhoff – mit Scheingeschäften zum Penny Stock

Zur Einordnung: Der Möbelriese Steinhoff hatte Ende 2017 weitreichende Bilanzunregelmäßigkeiten eingestanden. Im Anschluss rutschte die Aktie des Unternehmens um mehr als 90 Prozent in den Keller und wurde zum Penny Stock. Der im März 2019 vorgelegte Bericht der Prüfungsgesellschaft PwC entdeckte „fiktive und unregelmäßige Transaktionen“ und bestätigte damit den Skandal vollends. Die Scheingeschäfte sollen sich demnach zwischen den Jahren 2009 und 2017 ereignet haben und ein Volumen von 6,5 Milliarden Euro umfassen.

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