Steinhoff Aktie: Anhörung vor Gericht!

Bei Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) steht ein Termin vor dem Berufungsgericht Amsterdam an. Denn, das „N.V.“ zeigt ist, der Sitz des Unternehmens ist in Amsterdam in den Niederlanden. Und offenbar ist eine Gruppe von Aktionären mit Steinhoff bzw. der Informationspolitik des Unternehmens nicht zufrieden. Steinhoff bestätigte, dass eine entsprechende Petition dieser Aktionärs-Gruppe vor der „Enterprise Chamber“ des Berufungsgerichts in Amsterdam eingereicht worden ist. Diese Petition verlangt demnach sinngemäß, dass u.a. das Supervisory Board des Unternehmens um eine Person erweitert wird. Diese zusätzliche Person soll dafür sorgen, dass Informationen auch tatsächlich adäquat an die Aktionäre weitergereicht werden.

Steinhoff: Als Termin für die Anhörung wird der 23. Mai genannt

Offensichtlich hat diese Aktionärs-Gruppe Bedenken, dass dies nicht so war oder nicht so sein wird. Nun soll zu der Thematik eine Anhörung stattfinden. Steinhoff teilte mit, dass der Termin dazu auf den 23. Mai 2019 festgesetzt worden ist. Nun, bis dahin kann noch einiges passieren und ob nun im Supervisory Board von Steinhoff eine Person mehr oder weniger sitzt, ist vielleicht nicht gerade entscheidend. Schaden aus Aktionärssicht kann es eher nicht – vielleicht im Gegenteil, denn erhöhte Transparenz kann aus Sicht auch von anderen Aktionären durchaus begrüßt werden.

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