Starbucks bekommt Rückendeckung vom Obersten Gerichtshof der USA: Wie die Nachrichtenagentur Reuters kürzlich berichtete, hat sich der mächtige Gerichtshof in der Causa rund um entlassende Mitarbeiter hinter die Kaffee-Kette gestellt.
Hintergrund: Starbucks hatte in Memphis sieben Mitarbeiter entlassen, die sich gewerkschaftlich organisieren wollten. Die Angestellten wandten sich daraufhin an die zuständige Börde NLRB (National Labor Relations Board), die wiederum vor Gericht eine einstweilige Verfügung beantragte, damit Starbucks die gefeuerten Mitarbeiter wieder einstellen muss. Diese wurde zunächst bewilligt.
Starbucks: Supreme Court sieht Verfahrensfehler bei untergeordneten Gerichten
Nun aber hat der Supreme Court die Entscheidungen der untergeordneten Gerichte (erst- und zweitinstanzlich) kassiert und darauf verwiesen, dass diese einen falschen rechtlichen Standard angewendet hätten. Bereits Starbucks hatte betont, dass die untergeordnete Gerichtsbarkeit beim Erlass der einstweiligen Verfügung auf einen strengen Vier-Faktor-Test hätte zurückgreifen müssen. Jener Test hätte in diesem Fall unter anderem klären müssen, ob die Angestellten durch ihre Entlassung einen irreparablen Schaden erleiden würden und ihr juristisches Aufbegehren in der Hauptsache erfolgsversprechend wäre.
Der Oberste Gerichtshof ordnete nun an, dass die untergeordneten Instanzen jenen Vier-Faktor-Test in diesem Rechtsfall anwenden müssen, bevor sie erneut eine Entscheidung treffen. Beobachter erwarten nun einen juristischen Sieg von Starbucks gegen die betroffenen Mitarbeiter.
Arbeitnehmervertreter kritisierten deshalb die Entscheidung des Supreme Courts scharf. „Die Arbeitnehmer haben so wenige Möglichkeiten, sich zu schützen und zu verteidigen, wenn ihre Arbeitgeber das Gesetz brechen“, sagte die Präsidentin der Gewerkschaft Workers United, Lynne Fox, zu Reuters. „Das macht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Donnerstag besonders ungeheuerlich. Es unterstreicht, wie die Wirtschaft gegen die arbeitenden Menschen manipuliert wird, bis hin zum Obersten Gerichtshof.“
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