Um 4,1 Prozent im Schnitt ist die private Krankenversicherung (PKV) zum Jahreswechsel 2024 teurer geworden, meldet der PKV-Verband. Das ist für viele Versicherte ein happiger Brocken. Aber glauben Sie nicht an das Märchen, ein Wechsel wäre vergebliche Liebesmüh, das würde sich nicht lohnen. Denn das stimmt nicht. Sie haben zwei Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Wechsel des Versicherers
Zu einem anderen Versicherer zu wechseln, das dürfte sich allerdings meist nur für jüngere Versicherte rentieren. Warum? Weil die Versicherung über Jahre hinweg so genannte Altersrückstellungen bildet. Ein Teil der Prämien wird nicht zur Kostendeckung aufgewendet, sondern angespart, um künftige Beitragserhöhungen abzumildern.
Das Problem: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verlieren Sie als langjährig Privatversicherter Ihre Altersrückstellungen. Das gilt, wenn Sie Ihre PKV schon vor dem Jahr 2009 abgeschlossen haben.
Haben Sie Ihren privaten Krankenversicherungsvertrag hingegen erst ab 2009 abgeschlossen, dann können Sie immerhin den größten Teil Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen. Der bisherige Versicherer muss sie Ihnen mitgeben, wenn Sie zu einer anderen Privatversicherung abwandern. Allerdings lediglich in dem Umfang, der dem so genannten Basistarif entspricht. Das ist der Tarif, der den gleichen Leistungsumfang bietet wie eine gesetzliche Krankenkasse.
Das heißt: Die Altersrückstellungen etwa für Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus, Brille und Übernahmen von Zahnbehandlungen gehen Ihnen verloren, wenn Sie den Versicherer wechseln. Nicht aber die Rückstellungen, die der Versicherer für all die Behandlungen gebildet hat, auf die Sie auch als gesetzlich Versicherter Anspruch hätten.
Je älter Sie sind, desto mehr haben Sie somit zu verlieren. Bei einem Abschluss vor 2009 droht bei einem Versichererwechsel sogar der Wegfall aller Altersrückstellungen. Heißt das, Sie müssen sich zähneknirschend mit den immer höheren Beiträgen abfinden, weil ein Wechsel praktisch nicht möglich ist? – Nein! Schauen Sie sich mal die Möglichkeit 2 an.
Möglichkeit 2: Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer
Sie haben ein Recht darauf, bei Ihrem bestehenden Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln. Also innerhalb der Versicherungsgesellschaft, bei der Sie jetzt schon privatversichert sind (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz). Was bringt Ihnen das?
In aller Regel bietet auch der bestehende Versicherer günstigere Tarife an. Ihr Vorteil: Solange Sie den Leistungsumfang nicht ausweiten, darf er von Ihnen auch keine neuerliche Gesundheitsprüfung verlangen. Beim Wechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft bleiben Ihnen alle bereits gebildeten Altersrückstellungen erhalten – und zwar in voller Höhe und nicht nur im Umfang des Basistarifs.
Übrigens kann diese Möglichkeit sich auch für jüngere Versicherte lohnen, um vorzusorgen, dass der Beitrag im Alter nicht extrem stark ansteigt.
Was Sie beachten sollten
Leider ist es kaum möglich, das Dickicht von Tarifen zu durchblicken, das bei den privaten Krankenversicherern herrscht. Auch sind die Versicherer nicht unbedingt erpicht darauf, Sie auf günstigere Tarife aufmerksam zu machen. Sie sollten sich daher unbedingt professionelle Beratung holen. Sonst landen Sie womöglich zwar in einem billigeren Tarif, bekommen aber auch weitaus weniger Leistungen als vorher.
Übrigens kann ein Versicherungsprofi Ihnen auch dabei helfen, Risikozuschläge loszuwerden, für die es keinen sachlichen Grund mehr gibt. Diese Sparmöglichkeit werde ich in einem der nächsten Beiträge für Sie beleuchten.