Mit dem Pflegerettungsschirm greift das Bundesgesundheitsministerium der Pflege aktiv unter die Arme. Verschiedene Maßnahmen sollen Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen dabei helfen, die Auswirkungen der Coronapandemie besser schultern zu können. An und für sich ist das ein Vorhaben, an dem niemand etwas zu meckern haben dürfte. Streit gibt es aber darüber, wie das Ganze im Detail zu finanzieren ist.
In wenigen Tagen wird darüber entschieden, ob die Maßnahme noch einmal bis zum 30. Juni des laufenden Jahres verlängert wird. Eigentlich hätte sie schon drei Monate zuvor auslaufen sollen. Schon allein das führt zu Widerstand, da die Verlängerung angesichts sinkender Coronazahlen und dem Wegfallen der meisten Beschränkungen zum 20. März nicht so recht ins Bild zu passen scheint. Die größte Kritik kommt allerdings von Seiten der privaten Krankenversicherungen, welche ihre Mitglieder über Gebühr belastet sehen.
Werden privat Krankenversicherte ungerecht behandelt?
In einem Artikel der „FAZ“ sprechen Vertreter der privaten Krankenversicherungen gar davon, dass die Verlängerung des Pflegerettungsschirms in seiner anvisierten Form „unnötig und verfassungswidrig“ sei. Begründet wird das vor allem damit, dass es zu einer Ungleichbehandlung zwischen gesetzlichen und privaten Kassen kommt. Letztere müssen die notwendigen Aufwendungen allein aus den Mitgliedsbeiträgen bestreiten, während die gesetzlichen Krankenversicherer die Kosten aus Steuermitteln ersetzt bekommen. Darin wird eine doppelte Belastung für privat Krankenversicherte gesehen.
PKV-Verbandsdirektor kann davon abgesehen aber auch nicht recht nachvollziehen, wofür der Rettungsschirm eigentlich noch benötigt wird. Seiner Ansicht nach habe die Corona-Lage sich dank der hohen Impfquote in Alten- und Pflegeheimen mittlerweile sichtlich stabilisiert. Dass nun noch wie in den Hochphasen der Pandemie leere Betten durch die Versicherer und damit letztlich deren Mitglieder finanziert werden sollen, dagegen sträuben sich die privaten Kassen mit aller Vehemenz. Ob dieser Widerstand auch von Erfolg gekrönt sein wird, ist allerdings offen.
Billiger wird es nicht
Sollte die Verlängerung wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angedacht kommen, könnte das tatsächlich ein teurer Spaß für die privaten Kassen werden. Die draus entstehenden Kosten würden wohl direkt als Posten in die Ausgaben aufgenommen werden. Wenn diese steigen, erhöht sich potenziell auch das Risiko von PKV Beitragserhöhungen in naher Zukunft. Zusammen mit zahlreichen weiteren Faktoren ist damit schon jetzt abzusehen, dass die PKV in absehbarer Zeit kaum günstiger werden wird.
Umso wichtiger dürfte es da sein, den eigenen Versicherungsschutz einer sorgsamen Prüfung zu unterziehen. Wer über die Jahre allzu sorglos mit dem Thema umgeht und immer nur beim gleichen Tarif bleibt, könnte sonst im Laufe der Zeit sehr viel Geld unnötig aus dem Fenster werden. Es zeigt sich immer wieder, dass mit einem PKV Wechsel die monatlichen Beiträge deutlich reduziert werden können. Die Anbieter weisen darauf allerdings in der Regel nur dann hin, wenn sie von Gesetztes wegen dazu verpflichtet sind.
Einsparmöglichkeiten in der PKV
Wie weit sich die Beiträge genau drücken lassen, ist immer eine Angelegenheit, die im Einzelfall zu erörtern ist. Wer bewusst auf einige Bausteine beim Leistungsumfang verzichten kann, sicher sich das größte Einsparpotenzial. In solchen Fällen ist es nicht selten, dass jeden Monat mehrere Hundert Euro weniger für die Prämien gezahlt werden müssen. Manches Mal sind es auch „nur“ niedrige zweistellige Beträge, welche durch einen PKV Wechsel eingespart werden können. Auch das läppert sich aber freilich mit der Zeit und so ist ein regelmäßiger PKV Vergleich in jedem Fall zu empfehlen.
Ohnehin ist es zu empfehlen, sich auch einem einmal gefundenen günstigen Tarif nicht auszuruhen. Denn mit der Zeit wird auch ein solcher nicht günstiger, während gleichzeitig neue Tarife locken, die aber zumeist nur für Neuversicherte aktiv beworben werden. Bis auf wenige Ausnahmen können aber auch Bestandskunden neue Angebote wahrnehmen. Im Falle einer angekündigten PKV Beitragserhöhung ist das sogar möglich, ohne sich an eventuelle Kündigungsfristen halten zu müssen.