PKV-Beitragserhöhung: Lohnen sich „Sozialtarife“, um sich billiger privat zu versichern?

Können Sie sich Ihre private Krankenversicherung noch leisten? Falls das für Sie schwierig ist, sollten Sie diesen Beitrag über Sozialtarife in der PKV lesen.

Mit steigendem Alter wird die private Krankenversicherung immer teurer. So teuer, dass Privatversicherte verzweifelt nach Wegen aus der Kostenfalle suchen. Der Wechsel in einen anderen Tarif bietet sich an. Wussten Sie, dass die privaten Krankenversicherer vom Gesetzgeber verpflichtet wurden, so genannte Sozialtarife anzubieten? Hier für Sie die wichtigsten Infos.

Private Krankenversicherung günstiger erhalten: Es gibt zwei „Sozialtarife“

Es gibt zwei verschiedene Sozialtarife. Also Tarife mit Leistungen ähnlich oder gleich denen der gesetzlichen Krankenkassen. In beiden Sozialtarifen sind die Versicherungsbeiträge oft niedriger als sonst in der Privatversicherung, weil der Gesetzgeber die Beiträge nach oben beschränkt. Das sind Ihre Möglichkeiten:

  • der Basistarif
  • der Standardtarif

Basistarif: private Versicherung mit Beitragsdeckel

Der so genannte Basistarif steht allen offen, für die die privaten Krankenversicherungen laut Gesetz zuständig sind. Das sind etwa Selbstständige oder (einstige) Gutverdiener, denen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt ist. Derzeit (Stand 2024) beläuft sich der Beitrag auf höchstens 769,16 Euro pro Monat. Hinzu kommt aber noch die Prämie für die Pflegeversicherung.

Im Basistarif haben Sie Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, mehr nicht. Sie müssen wie die gesetzlich Versicherten Zuzahlungen leisten, etwa zu rezeptpflichtigen Medikamenten, Heilbehandlungen, für Krankenhausaufenthalte und auch Krankenfahrten (2 bis 10 Euro je nach Fall).

Sie haben im Basistarif stets die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, wahlweise über 300, 600, 900 oder auch 1.200 Euro pro Jahr. Das lohnt sich allerdings nur, wenn der monatliche Beitrag dann erheblich niedriger wird, und das ist nicht bei jedem Versicherer der Fall. Für mindestens drei Jahre sind Sie dann an diese Entscheidung gebunden.

Wer im Basistarif versichert ist, hat aber mitunter ein Problem: Die Ärzte nehmen solche Patienten nicht gerne an. Können sie diese doch üblicherweise nur mit einem geringeren Hebesatz abrechnen als sonstige Privatversicherte. Wer seinem Arzt verschweigt, dass er im Basistarif versichert ist, bleibt außerdem auf den Mehrkosten sitzen. Dass es oft handfeste finanzielle Nöte sind, die einen Menschen dazu bringen, in den Basistarif zu wechseln, ist auch den Medizinern bekannt.

Standardtarif: Meist die billigere Alternative – vor allem für privatversicherte Eheleute

Der so genannte Standardtarif kommt leider nicht für alle PKV-Versicherten infrage, obwohl er bei ähnlichen Leistungen günstiger ist. Derzeit (Anfang 2024) zahlen Sie hier höchstens 706,28 Euro pro Monat, im Schnitt waren es Mitte 2021 aber lediglich etwa 390 Euro (plus Prämie für die Pflegeversicherung). Der Beitrag ist bei vielen Privatversicherten deutlich niedriger, denn seine Höhe hängt davon ab, wie lange Sie vor dem Wechsel in den Standardtarif schon vorversichert waren. Die bereits angesparten Altersrückstellungen wirken sich in erheblichem Umfang prämiensenkend aus.

Richtig spannend ist im Standardtarif die Beitragsbegrenzung für Ehepaare (vorausgesetzt, sie verdienen zusammen pro Jahr nicht mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro (Stand 2024): Für beide zusammen werden maximal 150 Prozent dieser Summe fällig – bei Vollversicherung beider Personen. Das heißt: Zwei Personen sind versichert, sie zahlen aber nur den anderthalbfachen Beitrag. In den Standardtarif eintreten kann nur:

  • wer schon vor dem Jahr 2009 in die private Krankenversicherung gewechselt ist, dort mindestens 10 Jahre versichert war und nicht in einen Unisex-Tarif gewechselt ist.
  • wer mindestens 65 Jahre alt ist oder alternativ mindestens 55 und im vergangenen Jahr ein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze bezogen hat (2021 waren das 58.050 Euro).
  • gesetzliche Rentner, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen wurden (auch Erwerbsminderungsrentner).

Der Standardtarif ähnelt in seinen Leistungen ebenfalls den Krankenkassen. Die Selbstbeteiligung (Zuzahlungen) etwa für Heil- und Hilfsmittel (Ergotherapie, Krankengymnastik, Krücken) ist auf 306 Euro pro Jahr begrenzt.

Fazit: Lassen Sie sich erst einen Krankenversicherungs-Vergleich durch einen Experten erstellen

Sie sehen, wie kompliziert das deutsche Rechtssystem ist, gerade wenn es um Krankenversicherungen geht. Um es kurz zu machen: Der Basistarif ist die Notlösung, der Standardtarif hingegen eine Alternative, die vor allem für privat versicherte Ehepaare attraktiv sein kann. Bevor Sie sich aber auf einen voreiligen Wechsel in einen der beiden Sozialtarife entscheiden, sollten Sie eine Beratung durch einen spezialisierten PKV-Experten in Anspruch nehmen. Denn dieser kann Tarife und Konditionen für Sie miteinander vergleichen und Ihnen womöglich eine bessere, wenngleich weniger bekannte Alternative aufzeigen.

Disclaimer

Die auf finanztrends.de angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information. Die hier angebotenen Beiträge stellen zu keinem Zeitpunkt eine Kauf- beziehungsweise Verkaufsempfehlung dar. Sie sind nicht als Zusicherung von Kursentwicklungen der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren ist risikoreich und birgt Risiken, die den Totalverlust des eingesetzten Kapitals bewirken können. Die auf finanztrends.de veröffentlichen Informationen ersetzen keine, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete, fachkundige Anlageberatung. Es wird keinerlei Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden übernommen. finanztrends.de hat auf die veröffentlichten Inhalte keinen Einfluss und vor Veröffentlichung sämtlicher Beiträge keine Kenntnis über Inhalt und Gegenstand dieser. Die Veröffentlichung der namentlich gekennzeichneten Beiträge erfolgt eigenverantwortlich durch Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen o.ä. Demzufolge kann bezüglich der Inhalte der Beiträge nicht von Anlageinteressen von finanztrends.de und/ oder seinen Mitarbeitern oder Organen zu sprechen sein. Die Gastkommentatoren, Nachrichtenagenturen usw. gehören nicht der Redaktion von finanztrends.de an. Ihre Meinungen spiegeln nicht die Meinungen und Auffassungen von finanztrends.de und deren Mitarbeitern wider. (Ausführlicher Disclaimer)