Die Geschichte der US-Firma Nikola ist kurz, aber umso bewegender: 2020 hatte der Leerverkäufer Hindenburg eine Analyse veröffentlicht, in der die Experten das Unternehmen und dessen Management des Betrugs bezichtigten. Demnach soll der Firmengründer Trevor Milton die Investoren über den technologischen Zustand der von Nikola forcierten Elektro- und Wasserstoff-LKWs getäuscht haben, um den Aktienkurs künstlich anzutreiben.
Heute zeigt sich Nikola von dieser Krise geläutert. Das Unternehmen hat nicht nur sein Management ausgetauscht, sondern auch eine Strafzahlung an die US-Börsenaufsicht SEC geleistet. Trevor Milton jedoch ist noch längst nicht aus dem Schneider.
Nikola: Trevor Milton wurde schuldig gesprochen
Im letzten Herbst wurde der Unternehmer von einer US-Jury in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hat Milton vorgeworfen, über Interviews im Fernsehen, Podcasts und Gespräche in Printmedien falsche und irreführende Behauptungen über Nikolas Technologie aufgestellt zu haben. Der Gründer sei vom Aktienkurs des Unternehmens besessen gewesen und habe diese Aussagen getätigt, um sein eigenes Vermögen aufzublähen.
Milton ist derweil immer noch Großaktionär von Nikola. Entsprechend hat der Unternehmer nach wie vor einen gewissen Einfluss auf die Firma, mit deren Management er sich seit seinem Abtritt in einem erbitterten Konflikt befindet.
Befangenheitsantrag gescheitert
Vor wenigen Tagen nun hat die Nachrichtenagentur Reuters ein Update zur Causa Milton veröffentlicht – die den Milliardär abermals in keinem guten Licht dastehen lässt. Demnach hatten Milton und seine Anwälte versucht, einen neuen Gerichtsprozess zu erzwingen, indem sie einer der vorherigen Geschworenen Befangenheit unterstellten.
Konkret bezichtigten sie ein Jury-Mitglied der Abneigung gegenüber reichen Menschen. Hierfür führten die Anwälte Beiträge der betroffenen Person auf Social Media an, in denen sie die Besteuerung der Reichen anhand von Jeff Bezos und Elon Musk kritisierte.
Bezirksrichter Edgardo Ramos wies das Ansinnen der Milton-Anwälte nun aber zurück. Allein die Tatsache, dass sich die Geschworene über die Vermögensungleichheit beklagt habe, sei noch kein Beweis dafür, dass sie nicht zu einem fairen Urteil in dieser Sache fähig sei, so die sinngemäße Argumentation des Richters.
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