War da nicht was – Ende Februar, Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“)? Richtig, an Weiberfastnacht = 28. Februar will Steinhoff ungeprüfte Zahlen für das Quartal veröffentlichten, das am 31. Dezember 2018 endete. Da bei Steinhoff das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist das nicht das 4. Quartal des Steinhoff-Geschäftsjahres 2018.
Da Steinhoff seit einiger Zeit gewisse Probleme mit Terminen hat, um es einmal so auszudrücken, könnte dies eine interessante Bewährungsprobe sein. Schafft es Steinhoff, diesmal den (selbst gesetzten!) Termin einzuhalten? Bald werden wir es wissen.
Die angekündigten ungeprüften Zahlen sind als sogenanntes „trading update“ zu verstehen. Sprich: Ausführliche Zahlen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung soll es dann keineswegs geben.
Aber erst mit diesen lässt sich natürlich eine genauere Analyse der Aktie durchführen. Doch auch in diesem Kontext ist „Ende Februar“ im Hinblick auf Steinhoff relevant. Denn bis dahin sollen die Wirtschaftsprüfer mit ihren Untersuchungen nach Möglichkeit fertig sein. Wohlweislich hatte Steinhoff das nicht als „harten Termin“ genannt, sondern als voraussichtlichen Zeitplan.
Nach Abschluss der Untersuchungen des Wirtschaftsprüfers kann sich Steinhoff dann an die Fertigstellung der Geschäftsberichte für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 machen – und dann wird es natürlich spannend. Recht nett in dem Kontext finde ich, dass Steinhoff die Arbeit der Wirtschaftsprüfer „Forensic Investigation“ nennt, was für mich eher nach gerichtsmedizinischer Untersuchung klingt, aber vielleicht sind da auch meine Englischkenntnisse etwas mangelhaft.
Potenziell wichtiger Termin: 18. April 2019
Wenn die Wirtschaftsprüfer tatsächlich bis Ende Februar ihre Untersuchungen abgeschlossen haben, dann könnte das mit dem Zeitrahmen wirklich klappen. Denn Steinhoff hatte mitgeteilt, dass die Geschäftsberichte 2017 und 2018 – und zwar die geprüften! – dann bis zum 18. April 2019 veröffentlicht werden sollen. Und dann ist endlich eine Grundlage da, auf Basis belastbarer Fakten eine Aussage zur Bewertung der Aktie zu treffen. Denn dann gibt es Angaben z.B. zur Höhe der Aktiva insgesamt, des Eigenkapitals, der Finanzschulden etc. pp.
Wenn…denn alles klappt in Bezug auf den Terminplan und es nicht wieder zu einer Verzögerung kommt.
Apropos Termine: Ein weiterer Termin in Bezug auf Steinhoff ist der 23. Mai 2019. Das Unternehmen teilte mit, dass dann eine Anhörung vor der „Enterprise Chamber“ eines Berufungsgerichts in Amsterdam stattfinden soll. Es liegt wohl eine Petition von einigen Aktionäre vor, die u.a. ein zusätzliches Mitglied im Supervisory Board (eine Art Aufsichtsrat) platzieren möchten.
Dieses zusätzliche Mitglied soll sicherstellen, dass die Aktionäre adäquat informiert werden, wie es sinngemäß heißt. Dazu soll dann am 23. Mai die Anhörung stattfinden. Gegen adäquate Informationen für die Aktionäre habe ich natürlich nichts einzuwenden, insofern klingt das nach einem durchaus sympathischen Vorstoß.
Doch aufpassen, sich hier im Hinblick auf Steinhoff als Aktionär nicht zu verzetteln. Entscheidend dürften die Geschäftszahlen für 2017 und 2018 sein, insofern merke ich mir den Termin 18. April 2019 vor.
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