Zeit für ein Update im Hinblick auf die Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“). Da ist ein zentrales Thema nach wie vor das Thema „Vergleich“.
Denn Steinhoff hat bekanntlich zig Klagen am Hals und das ist auch kein Wunder, denn wer Bilanzen fälscht, der muss eben auch die Konsequenzen tragen.
Auch wenn es im Hinblick auf das aktuelle Management wohl nicht fair ist – denn die Bilanzfälschung bzw. „Trickserei“ bezieht sich auf die Vergangenheit, und die Schuldigen sind den aktuellen Informationen zufolge nicht die aktuellen Manager.
So oder so – die Prozesse bzw. Schadensersatzforderungen etc. binden Ressourcen von Steinhoff. Und drohende Zahlungen in ungewisser Höhe hängen gewissermaßen wie ein Damoklesschwert über der Steinhoff-Aktie.
Bekanntlich strebt Steinhoff einige Einigung mit einem Großteil der Gegner an. Nach dem Motto: Anstelle langwieriger Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang zahlen wir euch einen Teil der Forderungen – dafür ist die Sache dann vom Tisch.
Seit inzwischen Monaten heißt es nun schon warten auf eine belastbare Antwort der Gegner. Denn bereits Ende Juli hatte Steinhoff mitgeteilt, den Prozessgegnern ein Angebot zu machen, das für diese annehmbar sein soll.
Und nun gibt es immerhin eine kleine Neuigkeit zu der Thematik. Denn diesen Monat teilte Steinhoff mit:
Die südafrikanische Behörde Finsurv hat die im Vergleichsvorschlag von Steinhoff vorgesehenen Zahlungen genehmigt. Die Finsurv ist die „Financial Surveillance Department of the South African Reserve Bank”, also sinngemäß eine Abteiligung der Zentralbank Südafrikas.
Da der Vergleich größere grenzüberschreitende Zahlungen vorsieht, war offensichtlich die Zustimmung der Finsurv notwendig. Diese wurde nun inzwischen erteilt, so Steinhoff zu Monatsbeginn. Diese Genehmigung soll für eine Dauer von 12 Monaten gelten.
Der CEO von Steinhoff (Louis du Preez) sieht das als einen weiteren erfolgreichen Schritt im Hinblick auf den im Juli vorgeschlagenen Vergleich.
Meine Einschätzung: Die Genehmigung der Finsurv ist ein notwendiger, aber bestimmt noch kein hinreichender Schritt im Hinblick auf eine Einigung beim Thema Vergleich.
Es ist eine Voraussetzung, dass der Vergleich überhaupt so wie vorgeschlagen durchgeführt werden könnte. Wie die Gegner von Steinhoff reagieren, ist nach wie vor offen.
Tendenziell sehe ich die Neuigkeit positiv. Denn durchaus möglich, dass einige Prozessgegner von Steinhoff erst einmal abgewartet haben, ob überhaupt von der Finsurv grünes Licht kommt, bevor sie sich festlegen.
Und da Steinhoff zum Teil mit Pepcor-Aktien bezahlen will, haben einige vielleicht auch auf die Pepcor-Zahlen gewartet (die sind Ende November veröffentlicht worden).
Insofern ist nun gewissermaßen täglich mit einer Entscheidung der Gegner von Steinhoff zu rechnen.
Sobald es dazu Neuigkeiten gibt, gilt es abzuwägen – wieviel wird Steinhoff zahlen (sprich: weniger Assets)?
Fallen dafür Rückstellungen für die Rechtsstreitigkeiten weg? Oder wird der Vergleichsvorschlag in Bausch und Bogen abgelehnt? Dann gäbe es wiederum Unsicherheit in Bezug auf die fortbestehenden Rechtsstreitigkeiten.
Insofern hat die Neuigkeit von Steinhoff keinen grundlegenden Erkenntnisgewinn gebracht – immerhin die genannten Nuancen.
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