Bei Gerry Weber fiel mir auf, dass die Unternehmens-Insider zuletzt auf der Verkäuferseite standen. Bekanntlich befindet sich das Unternehmen im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren. Es sind ja auch diverse „Assets“ vorhanden und wer weiß, was für Regelungen es mit Gläubigern geben wird, die den Fortbestand des Kern-Unternehmens sichern könnten (Konjunktiv). „GERRY WEBER setzt weitere wichtige Schritte der Sanierung um“, so hieß es von Gerry Weber selbst.
Doch interessanterweise verkauften in den vorigen Wochen diejenigen, die genaueren Einblick in das Unternehmen haben sollten, Gerry Weber Aktien. Beispiel „RW Vermögensverwaltungs GmbH“, die im März entsprechenden Meldungen zufolge bereits drei Mal Gerry Weber Aktien verkaufte. Dieses Unternehmen ist Ralf Weber zugeordnet, der im Aufsichtsrat sitzt. Damit stand er nicht alleine:
Am Dienstag (19.3.) gab es die Mitteilung, dass auch ein anderes Mitglied des Gerry Weber-Aufsichtsrats (Alexander Hardieck) Gerry Weber-Aktien verkauft hat. Das kann natürlich alles auch private Gründe haben. Aber ich sehe diese sogenannten Insider-Verkäufe tendenziell als Warnung vor der Aktie. Nochmal in dem Kontext der Hinweis: In einem Insolvenzverfahren ist Eigenkapital (= Aktien) grundsätzlich nachrangig gegenüber Fremdkapital (Bankkredite, nicht-nachrangige Anleihen).
Dann zu Steinhoff. Genau, da werden wir erst am 18. April wirklich wissen, was Sache ist, wenn die geprüften Zahlen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 veröffentlicht werden. Wenn dieser Termin nicht verschoben wird! Die Steinhoff Gruppe hat zwar eine hohe Schuldenlast, aber es gibt eben auch diverse Beteiligungen und hier bin ich gespannt auf Angaben zu den Aktiva und Passiva und daraus abgeleitet z.B. dem Buchwert pro Aktie.
Der zuletzt veröffentlichte Bericht mit Angaben zum Untersuchungsbericht der Wirtschaftsprüfer ließ Fragen offen, denn man arbeite noch an der Berechnung von finanziellen Auswirkungen, wie es sinngemäß hieß. Nun ja. Mal sehen, ob sich das südafrikanische Parlament mit solchen „Ausflüchten“ abspeisen lässt. Denn am Dienstag (19. März) sollte Steinhoff vor dem südafrikanischen Parlament ein Update zum Stand der Dinge geben.
Denn natürlich sind vom Zustand der Steinhoff-Gruppe auch Arbeitsplätze in Südafrika betroffen. Finde ich grundsätzlich gut, dass in so einem Fall ein Arbeitgeber wie Steinhoff vor dem Parlament den Parlamentariern Rede und Antwort stehen soll. Mal abwarten, ob es da neue Erkenntnisse geben wird. Ich persönlich tippe – eher nicht, denn so wie ich es einschätze wird Steinhoff auf die bekannten Abkommen mit den Gläubigern (Stichwort CVAs = „company voluntary arrangements“, auf der Steinhoff-Internetseite gibt es dazu Informationen) sowie die kommenden Monat anstehenden geprüften Zahlen verweisen. Ich habe mir die Datei mit der Präsentation von Steinhoff angesehen, da heißt es u.a., dass der Bericht des Wirtschaftsprüfers über 3.000 Seiten lang sein soll, nach 14 Monaten Arbeit. Liest man nicht mal so eben bei einer Tasse Kaffee. Von Steinhoff heißt es, diejenigen, die für Fehler/kriminelle Aktivitäten verantwortlich seien, sollen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte eine Selbstverständlichkeit sein, finde ich.
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