Nach der heftigen Kritik auf Social Media bezüglich der Preisgestaltung (Stichwort: „McFlation“) gibt es für die berühmte US-Burgerkette nun abermals Negativschlagzeilen. Im Mittelpunkt: der Markenname „Big Mac“.
Hintergrund: McDonald’s befindet sich in einem jahrelangen Markenrechtsstreit mit dem deutlich kleineren irischen Wettbewerber Supermac. Dieser hatte juristisch versucht, dem großen US-Konzern die Nutzung des Namens „Big Mac“ für Geflügelprodukte zu verbieten. McDonald’s hatte den Namen in den 90er Jahren sowohl für Fleisch- als auch für Geflügelprodukte in der EU registrieren lassen.
Supermac vs. McDonald’s: David gewinnt vor EU-Gericht gegen Goliath
Zunächst hatte das zuständige Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das Ansinnen von Supermac zurückgewiesen und als Grund „Nichtigkeit“ angeführt. Nun hat das EU-Gericht (EuG) mit Sitz in Luxemburg die Entscheidung der Behörde kassiert. Die Folge: McDonald’s darf in der EU den Namen „Big Mac“ nun nicht mehr für Geflügelprodukte nutzen.
Die Richter des EuG führen als Begründung an, dass der US-Konzern nicht glaubhaft nachweisen konnte, dass die Marke für Geflügelprodukte tatsächlich genutzt werde. Damit entsprach das Gericht dem Vorwurf von Supermac
Zur Einordnung: McDonald’s nutz den Namen „Big Mac“ vor allem für seinen klassischen Rinder-Burger, der im Prinzip als doppelstöckiger Cheese-Burger daherkommt. Zuletzt hat der Konzern aber auch einen Big Mac auf Hühnerbasis forciert.
Bei Supermac jedenfalls zeigte man sich mit dem Urteil zufrieden. „Wir begrüßen dieses Urteil von ganzem Herzen als Bestätigung für kleine Unternehmen überall, die sich gegen mächtige globale Konzerne stellen“, sagte der Geschäftsführer und Gründer des irischen Unternehmens Pat McDonagh. Dieser hatte McDonald’s in den letzten Jahren mehrfach Schikane vorgeworfen und moniert, dass der Konzern mit seiner aggressiven Markenstrategie den Wettbewerb ersticke. Supermac will künftig neben Irland und Großbritannien auch in die EU expandieren und darf nun seine Geflügel-Burger dort als „Big Mac“ bezeichnen. Ob McDonald’s gegen das Urteil Berufung einlegen wird, blieb indes unklar.
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