Der französische Zementhersteller Lafarge, der seit Jahren zur Schweizer Holcim-Gruppe gehört, hat einen juristischen Rückschlag erlitten. Ein Pariser Gericht stellte fest, dass Lafarge die Unschuldsvermutung seines ehemaligen Generaldirektors Bruno Lafont sowie dreier weiterer ehemaliger Führungskräfte nicht ausreichend respektiert hat.
Die Angelegenheit steht in Verbindung mit schwerwiegenden Vorwürfen gegen das Unternehmen. Lafarge soll in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt fünf Millionen Euro an dschihadistische Gruppen, darunter den Islamischen Staat (IS), gezahlt haben. Diese Zahlungen dienten offenbar dazu, den Betrieb einer Zementfabrik während des syrischen Bürgerkriegs aufrechtzuerhalten. Die Vorfälle ereigneten sich noch vor der Übernahme von Lafarge durch Holcim im Jahr 2015.
Schuldeingeständnis in den USA mit hoher Strafzahlung
Im Jahr 2022 bekannte sich das französische Unternehmen in den USA bezüglich dieser Vorwürfe schuldig und musste eine erhebliche Strafzahlung von 778 Millionen US-Dollar leisten. In der Folge richteten Holcim und Lafarge rechtliche Schritte gegen Bruno Lafont, der von 2007 bis 2015 als Konzernchef von Lafarge tätig war, sowie gegen drei weitere ehemalige Führungskräfte. Vor Gericht forderten die Unternehmen von den früheren Managern eine Entschädigung in Höhe von 200 Millionen Euro für den entstandenen Schaden.
Aussetzung des Verfahrens bis zum Hauptprozess
Das Pariser Gericht entschied nun, dieses Verfahren auszusetzen, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist. In Frankreich wird im November ein Strafprozess gegen Lafarge, Lafont und sieben weitere ehemalige Manager stattfinden. Die Anklagepunkte umfassen Terrorfinanzierung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Gegenklage wegen Verletzung der Unschuldsvermutung
Allerdings verfügte das Gericht auch, dass ohne Aufschub über eine mögliche Entschädigung für Lafont und die drei anderen Führungskräfte entschieden werden soll. Der Grund: Lafarge und Holcim hätten die Unschuldsvermutung der Betroffenen nicht ausreichend gewahrt. Der ehemalige Konzernchef wirft den Unternehmen vor, seine Verteidigungsmöglichkeiten eingeschränkt zu haben, indem sie die mit dem US-Justizministerium (DOJ) getroffene Vereinbarung öffentlich kommentiert hätten.
In den Mitteilungen zur Vereinbarung mit den US-Behörden sei er in der Formulierung „ehemalige Führungskräfte von Lafarge SA“ identifizierbar gewesen, ohne dass auf die Unschuldsvermutung der beteiligten Personen hingewiesen worden wäre. Der heute 68-jährige Lafont fordert eine Entschädigung von 2,5 Millionen Euro. Er bestreitet, von den Vorgängen in Syrien Kenntnis gehabt zu haben.
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