Infineon geht verstärkt gegen Produktkopien vor: Wie der deutsche Halbleiterkonzern kürzlich bekannt gab, habe er seine Patentklage gegen den chinesischen Konkurrenten Innoscience ausgeweitet. Demnach haben die Chinesen drei weitere Patente verletzt, die sich auf die Galliumnitrid-Technologie (GaN) von Infineon beziehen sollen.
Außerdem habe Infineon eine Klage bei der US-Handelsaufsicht USITC eingereicht, welche sich auf die gleichen vier Patente beziehe, die Gegenstand der Klage seien. Der deutsche Konzern macht nach eigenen Angaben unter anderem einen Unterlassungsanspruch wegen Verletzung jener US-Patente gelten. „Die Patentansprüche beziehen sich auf wesentliche Eigenschaften von GaN-Leistungshalbleitern und umfassen Innovationen, die die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit der von Infineon entwickelten GaN-Bauelemente gewährleisten“, erklärte der Konzern.
Infineon vs. Innoscience: einstweilige Verfügung in Deutschland
Hintergrund: Infineon hatte bereits Mitte März eine Patentklage gegen Innoscience beim Bezirksgericht im Northern District of California eingereicht. Am 4. Juni folgte eine entsprechende Klage vor dem Landgericht München. Weitere Klagen seien gegen Distributoren von Innoscience in Deutschland eingereicht worden.
Zudem hat Infineon erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt, die am 12. Juni 2024 vom Landgericht München erlassen wurde. Diese gerichtliche Anordnung verpflichtet Innoscience dazu, sämtliche Produkte, die gegen das Recht verstoßen, von ihrem Stand auf der internationalen Leistungselektronikmesse PCIM Europe zu streichen.
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