Gold- und Bargeldverbot: Wir sind „weiter“ als gedacht

Lieber Leser,

die Diskussion über das faktische anonyme Goldkaufverbot in Deutschland reißt nicht ab. 2.000 Euro dürfen Sie anonym ab dem 10. Januar noch ausgeben. Nicht mehr – ohne, dass Ihre Daten erfasst werden. Damit können Sie dann kaum noch eine Münze kaufen. Wer noch Gold kaufen und anonym, also unerkannt, halten möchte, hat damit nur noch wenige Tage Zeit. Das Ganze sehe ich jedoch unverändert als Teil einer ganzen Kampagne zur Enteignung, beispielsweise auch zum Bargeldverbot.

Höchstgrenzen bei Bargeldnutzung

Auch die Bargeldnutzung wird in der EU weiter eingeschränkt. Das hat zunächst einen handfesten, nachvollziehbaren Grund. Die jetzt zunehmenden Negativzinsen für Ihr Bankvermögen lassen sich nur durchsetzen, wenn Sie gezwungen werden, elektronisches Geld auf den Konten zu halten. Bargeld können Sie einfach abheben und würden sich damit der Strafverzinsung direkt entziehen.

In Deutschland wird zudem jetzt als einer der ersten Schritte die Obergrenze zur Bargeldnutzung von 15.000 auf 10.000 Euro gesenkt. Damit geht es uns noch fast gut. Denn in zahlreichen Ländern gibt es bereits niedrigere Grenzen. Im Einzelnen:

  • In Italien dürfen Sie Bargeld nur noch bei Vorgängen bis zu 3.000 Euro nutzen.
  • In Spanien liegt die Bargeldobergrenze bei 2.500 Euro.
  • In Rumänien ist die Grenze zur Benutzung von Bargeld aktuell auf 2.200 Euro gesenkt worden.
  • In Griechenland dürfen nur noch Geschäfte bis zu 1.500 Euro mit Bargeld vollzogen werden.
  • In Portugal und Frankreich ist die Grenze inzwischen auf 1.000 Euro herabgesenkt worden.
  • In Belgien können Sie immerhin noch 3.000 Euro „bar“ nutzen.
  • In der Slowakei sind noch 5.000 Euro möglich, und in Bulgarien sind gar Geschäfte im Umfang von 5.100 Euro „bar“ möglich.

Erschreckende Zahlen, die zeigen, wie ernst es mit dem Bargeldverbot bereits steht. Eine andere Möglichkeit oder eine ergänzende ist die Idee des Internationalen Währungsfonds (IWF), der auf Bargeld insgesamt 3 % Strafzinsen jährlich nehmen möchte. Dies könnte in Form einer Kennzeichnung auf den Scheinen geschehen. Eine solche Strafgebühr soll Sie dazu bringen, Bargeld nicht zu horten. Wenn Sie sowohl 3 % Strafgebühr berücksichtigen und noch eine jährliche Inflationsrate von gut 1 % in Rechnung stellen, verlieren Sie binnen fünf Jahren annähernd 20 % an Kaufkraft mit Bargeld.

Auch diese Überlegung(en) zeigen, in welche Richtung die Politik marschiert. Übrigens: Angela Merkel hat mit anderen zusammen dafür gesorgt, dass die neue EZB-Chefin Christine Lagarde, vormals IWF-Chefin (also Bargeld-Feindin), heißen würde. Die ist es nun geworden. Aus Deutschland hätte es mit Merkels Hilfe ggf. Jens Weidmann werden können. Merkel ließ ihn schnell fallen. Was hatte Weidmann falsch gemacht? Er versprach, Bargeld zu erhalten. Und damit steht er Ihrer Enteignung im Weg. Dass er abgeräumt worden ist, sollte Sie ermahnen.

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