Das war heftig: Am Freitag hatte die Gerry Weber International AG (kurz „Gerry Weber“) mitgeteilt, beim zuständigen Amtsgericht eine „Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens“ beantragt zu haben. Bei einer sogenannten Insolvenz in Eigenverwaltung ist es das Ziel, „das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren“. Noch am selben Tag meldete sich Gerry Weber nochmals – und zwar mit der Mitteilung, dass das zuständige Amtsgericht (= Bielefeld“) dem Antrag stattgegeben hat. Demnach bleibt der bisherige Vorstand im Amt – anders als bei einem „normalen“ Insolvenzverfahren, schließlich soll es hier in Eigenverwaltung vonstatten gehen. Allerdings teilte Gerry Weber mit, „zur Unterstützung“ des Vorstands einen „insolvenzrechtlich erfahrenen und in der Modebranche sehr versierten Eigenverwalter und Sanierungsexperten“ hinzugezogen zu haben.
Gerry Weber: Aktie bricht am Freitag im Xetra-Handel um ca. 64,8% ein
Und die Finanzierung der laufenden Geschäfte? Dazu teilt Gerry Weber mit, dass diese „nach derzeitigem Stand“ bis ins kommende Jahr gesichert ist. Warum dann überhaupt dieser Schritt? Dazu teilte Gerry Weber mit, dass der Antrag „durch das Scheitern der Gespräche“ des Unternehmens „mit ihren Finanzierungspartnern“ ausgelöst worden ist. Nun gilt es abzuwarten, wie es weiter geht. Die Gerry Weber Aktie brach jedenfalls wie in so einem Fall zu erwarten deutlich ein und ging am Freitag mit einem Tages-Minus von ca. 64,8% auf 0,61 Euro aus dem Xetra-Handel.
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