Gazprom muss sich offenbar auf veränderte Eigentumsverhältnisse bei der deutsch-russischen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 einstellen, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch berichtete. Demnach darf der russische Energiegigant Gazprom nach Einschätzung der Bundesregierung nicht gleichzeitig die streitbare Röhre besitzen und das entsprechende Gas liefern.
So bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium, dass die von der EU ausgehandelte Gas-Richtlinie auch für das Nord Stream 2-Projekt gelte. Jene Regelung sieht vor, dass der Betrieb der Pipeline sowie die Lieferung des Gases nicht aus einer Hand kommen dürfen. Derzeit sind die Pipeline und die Förderung jedoch in der Hand des russischen Energiegiganten Gazprom vereint. Das Herauslösen solcher Geschäftsfelder wird in Fachkreisen auch „Unbundling“ (Entflechtung) genannt.
Ein neuer Besitzer muss her
In den letzten Tagen hatte es noch Ungewissheit darüber gegeben, ob jene Entflechtung tatsächlich kommen muss. Deutschland hatte letzte Woche einen Kompromiss mit den EU-Partnern durchgesetzt und damit der „Unbundling“-Maßnahme zugestimmt. Im Gegenzug hatte Brüssel das Projekt grundsätzlich genehmigt.
Da Gazprom wohl als Lieferant des Brennstoffes sicher sein dürfte, müssen Russland und Deutschland ersatzweise nun einen oder mehrere Besitzer für die Ostsee-Pipeline finden, um das Projekt fortführen zu können. Beobachter rechnen indes damit, dass eine Aufspaltung des Geschäfts zu einem Anziehen des Gaspreises führen könnte.
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