Flughafen Zuerich Aktie: Vor Gericht erfolgreich!

Bundesverwaltungsgericht entscheidet für Flughafen Zürich: Lärmbedenken der Gemeinde Rümlang finden kein Gehör. Das Projekt 'Zone West' kann wie geplant umgesetzt werden.

Auf einen Blick:
  • Gericht bestätigt Ausbaupläne für Flughafen Zürich
  • Gemeinde Rümlang scheitert mit Lärmklage
  • Projekt umfasst fünf neue Abfertigungsstandplätze
  • Umweltverträglichkeitsbericht hält gerichtlicher Prüfung stand

Die Gemeinde Rümlang ist mit ihrer Beschwerde gegen das Ausbauprojekt „Zone West“ des Flughafens Zürich vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die Gemeinde hatte zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen beantragt, blieb damit jedoch erfolglos.

Erweiterung der Infrastruktur trotz Einwänden

Das Projekt sieht den Bau von fünf zusätzlichen Standplätzen mit Energieversorgung für die Flugzeugabfertigung vor. Damit soll die Zahl der Abfertigungsplätze auf insgesamt elf steigen. Darüber hinaus umfasst das Vorhaben den Ausbau der Energieversorgung für Flugzeuge, die Anpassung der Entwässerung sowie weitere infrastrukturelle Ergänzungen. Der Großteil der betroffenen Fläche liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Rümlang.

Lärmsorgen der Gemeinde fanden kein Gehör

Die Gemeinde äußerte erhebliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen Zunahme des Betriebslärms. Sie argumentierte, dass bei einer 160-fachen Steigerung der Abfertigungsvorgänge die tatsächliche Lärmbelastung deutlich höher ausfallen dürfte als in den Berechnungen des Flughafens dargestellt. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es sich bei der Beurteilung um Betriebslärm und nicht um Fluglärm handle.

Kritik am Umweltbericht ohne Erfolg

Rümlang monierte zudem den Umweltverträglichkeitsbericht. Aus Sicht der Gemeinde wurden die Auswirkungen nächtlicher Lärmemissionen und deren mögliche gesundheitliche Folgen, etwa Aufwachreaktionen, nicht ausreichend berücksichtigt. Auch eine umfassende Betrachtung der gesamten Lärmbelastung durch den Flughafenbetrieb fehle, so die Kritik.

Bundesverwaltungsgericht gibt Flughafen recht

In seinem Urteil vom 8. April 2025 (Urteil A-6957/2023) kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluss, dass die im Rahmen des Projekts geplanten Maßnahmen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die vorgesehenen Vorkehrungen im Bereich des Industrie- und Gewerbelärms seien angemessen. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wären laut Gericht nicht verhältnismäßig.

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